Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Ausnahmegenehmigungen für die Vogeljagd

Die Bergfinkenjagd war in einigen Regionen Italiens bis 2012 erlaubt.
Die Bergfinkenjagd war in einigen Regionen Italiens bis 2012 erlaubt.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 wurden die meisten Singvogelarten unter Naturschutz gestellt. Bejagt werden durften fortan nur noch fünf Drosselarten sowie Stare und Feldlerchen – ein großer Fortschritt gegenüber der zuvor völlig unregulierten Singvogeljagd. Italien hat sich mit der Umsetzung der Richtlinie Zeit gelassen – erst im Jahr 1992 galten die Regelungen auch hier. Aber die Jäger wollten sich „liebgewonnene“ Beute wie Pieper, Finken und Sperlinge nicht nehmen lassen. Über Ausnahmeregelungen haben sich sich jedes Jahr unter Missachtung der Vogelschutzrichtlinie Genehmigungen zum Abschuss der geschützten Vögel erschlichen. Das Komitee gegen den Vogelmord hat zusammen mit seinen Partnerverbänden 30 Jahre gegen diese Praxis gekämpft – und letztlich gewonnen. Im Jahr 2013 wurden die Ausnahmegenehmigungen per Gesetz unmöglich gemacht.

Ausnahmeregelungen 1992 bis 2010

Die EU-Vogelschutzrichtlinie gibt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, geschützte Vogelarten zum Fang oder Abschuss freizugeben, wenn es sich um eine „Tradition“ handelt, nur „geringe Mengen“ betroffen sind, wenn es „keine andere zufriedenstellende Lösung gibt“ und wenn eine ausreichende Kontrolle der Auflagen sichergestellt ist. Einige italienische Regionen – allen voran die Lombardei, die Toskana und das Veneto – haben bereits im Jahr 1992 damit angefangen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Unter dem Druck der italienischen Jagdlobby haben sie in jedem Herbst vor allem Buch- und Bergfinken, aber auch Baum- und Wiesenpieper sowie Kernbeißer zur Jagd freigegeben.

Sonderregelungen auch für Vogelfang

Buchfinken wurden in Italien nicht nur entgegen EU-Recht zur Jagd freigegeben, sondern auch legal mit Netzen gefangen!
Buchfinken wurden in Italien nicht nur entgegen EU-Recht zur Jagd freigegeben, sondern auch legal mit Netzen gefangen!

Die in Jagdfragen unverbesserlichen Regionen Lombardei, Venetien, die Emilia Romagna und die Toskana haben zusätzlich in jedem Jahr den Vogelfang mit Netzen erlaubt. Denn die Jäger brauchen Lockvögel für die Singvogeljagd. So gab es auch Ausnahmegenehmigungen für die Großfanganlagen, in denen auf diese Weise hunderttausende Drossel und Finken gefangen werden durften. Die Vögel fristeten den Rest ihres Lebens in kleinen Käfigen vor den Tarnhütten, um ihre Artgenossen vor die Flinten der Vogeljäger zu locken.

Auch gegen diese Regelungen haben wir geklagt, und auch hier mussten die Richter die Gesetze kippen, die Netze wurden eingeholt. Bis zur nächsten Freigabe.

2010: Europäischer Gerichtshof verurteilt Italien

Im Jahr 2010 hat der Europäische Gerichtshof Italien wegen dieser fortdauernden illegalen Genehmigungspraxis verurteilt. Die wichtigsten Gründe für die Richter in Luxemburg waren die fehlenden Kontrollen und die augenscheinlich nicht geringen Mengen. Die Lombardei hat in diesem Jahr tatsächlich erstmals keine Ausnahmegenehmigung mehr erlassen, um dann aber 2011 trotzdem wieder fünf geschützte Vogelarten zum Abschuss freizugeben, allerdings „nur“ noch 33.000 Tiere. Auch gegen dieses Gesetz haben wir geklagt und gewonnen.

Die erneute Abschussgenehmigung der Lombardei aus dem Jahr 2011 hat die EU-Kommission dazu bewogen, Italien empfindliche Strafen anzudrohen. Unter diesem Druck gab es im Herbst 2012 keine weiteren Jagdfreigaben. Aber die Pläne für die Buch- und Bergfinkenjagd 2013 lagen bereits auf dem Tisch. 

Trotz alle Erfolge keine Entwarnung

Hinter fast allen regionalen Abschuss- und Fanggenehmigungen der letzten Jahrzehnte steckte die jagdfreundlichen Rechtspopulisten der separatistischen „Lega Nord“. Die einst nur auf einzelne Regionen im Norden Italiens beschränkte Splitterpartei nennt sich inzwischen „Lega“ und gehört heute zu den einflussreichsten politischen Kräften im Land. Ihre EU-feindliche Politik manifestiert sich vor allem in den Bestrebungen, die EU-Vogelschutzrichtlinie weiter auszuhebeln. Erst im Jahr 2019 hat die Lega wieder den Vogelfang mit Netzen erlaubt, und aus der Jagdlobby werden wieder Rufe laut, die Jagd auf Buch- und Bergfinken zu erlauben.  

Video von der Buch- und Bergfinkenjagd in Italien

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