Ein zeitgemäßes Jagdgesetz für Deutschland

Das Komitee gegen den Vogelmord e.V. engagiert sich seit vielen Jahren für ein ökologisches Jagdgesetz in Deutschland. Die Freizeitjagd, wie sie derzeit gängige Praxis in deutschen Revieren ist, sehen wir kritisch. Vor allem die immer noch weit verbreitete Jagd auf Zugvögel und Beutegreifer, die Verwendung von Fallen, das Aussetzen jagdbarer Arten, die Wildfütterung und die einseitige "Hege" jagdbarer Tierarten zu Lasten einer artenreichen Landschaft halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Als vom Bundesumweltministerium anerkannter Naturschutzverband beteiligen uns an Beratungen zu Gesetzesnovellen auf Bundes- und Länderebene. Das Komitee gegen den Vogelmord hat dafür Mindestanforderungen für ein modernes Jagdgesetz formuliert - hier sind die "Top 10":
1. Keine Jagd auf Vögel
Es gibt keinen vernünftigen Grund, wildlebende Vögel zu bejagen. Wo Schäden in der Landwirtschaft nachgewiesen werden - etwa durch Wildgänse und Ringeltauben - können staatliche Ausgleichszahlungen helfen. Die Bejagung führt hier in den seltensten Fällen zu geringeren Schäden, sondern sogar oft zu größeren Problemen, wiel die Vögel durch höhere Fluchtdistanzen mehr Energie verbrauchen und deswegen größere Schäden anrichten.
2. Schutz der Beutegreifer
Die verbliebenen Beutegreifer wie Füchse, Marder, Greif- und Rabenvögel sollten nicht länger als lästige Konkurrenten verfolgt werden. Sie sind ein wertvoller Bestandteil des Ökosystems und beteiligen sich maßgeblich an der Erhaltung eines natürlichen und gesunden Tierbestandes. Der Wunsch der Jäger nach der einseitigen Hege von besonders beliebter Jagdbeute wie Fasanen, Hasen oder Rebhühnern darf kein Grund für die Verfolgung der Beutegreifer sein. Die gezielte Bejagung von Neozooen wie Waschbären und Marderhunde kann allerdings sinnvoll sein.
3. Keine Fallenjagd
In Deutschland werden jedes Jahr immer noch Zehntausende Säugertiere - vor allem Füchse und Marder - mit Fallen gefangen und getötet. Die Fanggeräte sind in ihrer Mehrzahl tierquälerisch und führen zu Fehlfängen geschützter oder geschonter Arten. Die Anwendung und der Verkauf von mittelalterlichen Abzugeisen, Scherenfallen, Habichtfangkörben und anderen Fallen muss verboten werden. Bei der ggf. nötigen Bejagung von Neozooen wie Waschbären und Marderhunden ist allerdings eine Ausnahme von einem Fangjagdverbot denkbar.
4. Keine Wildfütterung
Die Fütterung jagdbarer Tiere behindert die natürliche Regulation und kann zu überhöhten Wildbeständen führen. Die Folge sind Schäden in der Land- und Forstwirtschaft. Ein nicht Teil der deutschen Jagdstrecke könnte vermieden werden, wenn die Fütterung eingestellt würde. Ablenkungsfütterungen können allerdings sinnvoll sein.
5. Kurze Jagdzeiten
Während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sollte die Jagd wegen der damit einhergehenden Störungen unterbleiben. Eine Regelung wie bislang, die die Jagd an jedem Tag im Jahr erlaubt, ist nicht zielführend. Zumindest von März bis September sollte die Jagd ruhen.
6. Keine Aussetzungen jagdbarer Tierarten
In Deutschland werden nach wie vor zehntausende gezüchtete Fasane und Enten ausgesetzt, um sie später auf der Jagd zu erlegen. Diese Praxis führt zu einer weiteren Faunenverfälschung, birgt Konfliktpotenzial mit Beutegreifern und ist zudem auch moralisch fragwürdig.
7. Keine Jagd mit Schrot und Blei
Die Verwendung von Schrotmunition gehört verboten. Bei jedem Schuss werden hunderte von Kugeln abgefeuert, die die Tiere oft nur verletzen ("anschroten"), aber nicht töten. Die Schrote aus Blei verseuchen zudem Gewässer und Böden und führen zu Vergiftungen bei Wildtieren. Das gleiche gilt für die Verwendung von bleihaltiger Büchsenmunition.
8. Verbesserte Jagdaufsicht
Deutschland hat keine funktionierende Jagdaufsicht. Das Jagdgesetz sieht vor, dass die Jäger die Einhaltung der Gesetze und damit sich selbst kontrollieren sollen. Es bedarf in Deutschland unabhängiger staatlicher Jagdaufseher, die von Naturschutz- oder Jagdbehörden gestellt werden sollten.
9. Jagdfreie Schutzgebiete
Naturschutzgebiete, Nationalparks und durch internationale Übereinkommen geschützte Reservate (wie z.B. EU-Vogelschutzgebiete) sollen wirkliche Rückzugs- und Ruhezonen für sämtliche wildlebende Tiere sein. Sie sind deshalb, wie das in vielen anderen europäischen Ländern schon längst der Fall ist, von der Jagd zu verschonen. Da in Deutschland kaum 4 % der Landesfläche unter Schutz stehen, ist die Einrichtung weiterer jagdfreier Ruhezonen sinnvoll. Nur wenn die Jagd dem Schutzzweck entspricht, sollte es von dieser Regelung Ausnahmen geben.
10. Jagdscheinentzug bei Wilderei
In Deutschland verliert ein Jäger, dem die gezielte Tötung einer geschützten Art oder ein Schonzeitvergehen nachgewiesen wird, nicht automatisch den Jagdschein. Nach einem Schuldspruch entscheidet die untere Jagdbehörde, ob der Jagdschein eingezogen wird, oder nicht. Wir fordern, dass bei Fällen von Schonzeitvergehen oder anderen schweren Jagdfreveln der Jagdschein automatisch auf Lebenszeit entzogen wird.






