Verwendung elektronischer Lockgeräte

Alternativ zu lebenden Lockvögeln werden immer mehr elektronische Lockanlagen eingesetzt. Früher wurden mit Autobatterien betriebene Kassettendecks in der Landschaft postiert, heute sind es MP3-Player, die entweder fest installiert sind oder von den Jägern im Rucksack mitgeführt werden.
Auf den ersten Blick mag es widersinnig scheinen: Aus Vogelschutzgründen ist in der gesamten EU die Verwendung dieser Lockanlagen bei der Jagd verboten, während lebende Lockvögel erlaubt sind. Der Grund hierfür ist, dass elektronische Geräte billig in der Anschaffung und im Unterhalt sind, keine Arbeit machen, sie tragen zuverlässig Vogelgesang vor und sind deswegen geeignet, Zugvögel in großen Mengen anzulocken und zu töten. Lebende Lockvögel dagegen sind teuer, machen viel Arbeit und singen nicht zuverlässig. Das Verbot elektronischer Lockanlagen ist deswegen - so traurig es auch für die lebenden Lockvögel ist - eine sinnvolle Regelung.

Besonders oft werden Lockgeräte bei der Jagd auf Wachteln verwendet. Sie lassen sich in der Nacht leicht mit Balzrufen "vom Band" anlocken und werden morgens mithilfe von Jagdhunden vor die Flinten gescheucht. Verbreitet ist diese Praxis in Italien, Serbien und auf Malta. Auch bei der Jagd auf Singvögel - z.B. in Italien und im Libanon - werden elektronische Lockanlagen eingesetzt, ebenso beim Vogelfang, wie etwa auf Zypern und in Spanien. Vor allem Mönchgrasmmücken, Baum- und Wiesenpieper, die überall in der EU geschützt sind, werden im gesamten Mittelmeerraum mit Hilfe dieser Geräte gefangen und geschossen.
Die Täter verfügen meist über Fernbedienungen, so dass im Fall einer Kontrolle durch die Polizei oder Komitee-Mitglieder die Geräte ausgeschaltet werden können und so eine Strafverfolgung vielfach schwierig ist. Vor allem beim im Gelände montierten Anlagen ist es oft nicht leicht, sie den verschiedenen dort jagenden Personen zuzuordnen. Während unserer Einsätze legen wir deswegen großen Wert darauf, die Wilderer bei der Bedienung der Geräte - also dem Aufstellen sowie dem Ein- und Ausschalten - zu filmen und das so erstellte Beweismateial den Behörden zu übergeben.