Gesetzeslage in Deutschland
Die Naturschutz-, Artenschutz- und Jagdgesetzgebung in Deutschland ist kompliziert. Der Föderalismus beschert uns neben der nationalen Gesetzgebung auf Bundesebene auch in jedem der 16 Bundesländer gesonderte Regelungen. Hier erläutern wir die Grundlagen und haben Links zu Gesetzestexten für Sie zusammengestellt.
Naturschutzrecht
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schafft den Rahmen für den Natur- und Artenschutz in Deutschland. Es regelt, welche Arten unter Naturschutz stehen, den Natur- und Landschaftsschutz, den Umgang mit den verschiedenen Schutzgebietskategorien und die Beteiligung der Naturschutzverbände bei der Eingriffsplanung. Die 16 Landesnaturschutzgesetze beinhalten weiterführende Regelungen.
Alle einheimischen Vogelarten stehen unter Naturschutz. Man darf sie nicht töten oder verletzen, ihre Nist- Wohn- und Zufluchtstätten sind ebenfalls geschützt. Auch die jagdbaren Arten stehen unter Naturschutz, unterliegen aber zugleich dem Bundesjagdgesetz (siehe unten). Jagdbare Arten ("Wild") dürfen von Inhabern einer Jagdberechtigung (Jagdschein) unter bestimmten Umständen getötet oder gefangen werden.
In der Bundesartenschutzverordnung (BArtenSchV) werden Regelungen zum Artenschutz präzisiert.
Nur sehr wenige in Deutschland wildlebende Vogelarten verfügen über keinen besonderen Schutzstatus - wie etwa Haustaube und Halsbandsittich. Für sie gelten nur die allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (siehe unten).
Hier finden Sie Links zum Bundesnaturschutzgesetz und zur Bundesartenschutzverordnung (Internetseite des Bundesjustizministeriums):
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt mit dem „Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ (WISIA-online) eine Datenbank der in Deutschland geschützten Tier- und Pflanzenarten im Internet bereit. Zur WISIA-Website geht´s hier ...
Jagdrecht
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) regelt die Jagd in Deutschland. Es legt - kurz gesagt - fest, wer wann was, wo und wie jagen darf. So beinhaltet es eine Liste der jagdbaren Arten ("Wild") und Festsetzungen zur Jägerprüfung, regelt das Jagdgenossenschaftswesen und beinhaltet Ge- und Verbote. Neben dem Bundesjagdgesetz hat jedes Bundesland Landesjagdgesetze erlassen, die weiterführende Regeln beinhalten.
Welche Tierarten wann eine Jagdzeit haben, legt die Bundesjagdzeitenverordnung (BJagdzeitV) fest. Auch hier gibt es ergänzend 16 verschiedene Landesjagdzeitenverordnungen. Die Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) beinhaltet Regelungen zum Handel mit jagdbaren Arten.
Anders als in anderen EU-Ländern sind in Deutschland nicht nur klar im Gesetz benannte Vogelarten zur Jagd freigegeben, sondern zum Teil ganze Vogelfamilien. So sind nicht nur Rebhuhn, Fasan und Höckerschwan jagdbar, sondern auch "Enten", "Gänse" und "Möwen". Eine weitere ungewöhnliche Regelung in Deutschland ist die "ganzjährige Schonzeit": Tierarten, die aufgrund internationaler Gesetzgebung (z.B. der EU-Vogelschutzrichtlinie) geschützt sein müssen, werden in Deutschland zum Teil weiterhin als jagdbare Arten geführt, die aber mit einer ganzjährigen Schonzeit versehen sind. Ein Beispiel hierfür sind Greifvögel oder auch Wolf und Wisent.
"Wilderei" ist das Töten jagdbarer Arten ohne Jagderlaubnis und unter Missachtung fremden Jagdrechts. Die entsprechende Regelung findet sich in § 292 Strafgesetzbuch (StGB).
Hier finden Sie Links zum Bundesjagdgesetz, zur Bundesjagdzeitenverordnung und zur Bundeswildschutzverordnung (Internetseite des Bundesjustizministeriums):
Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) regelt, wie Menschen mit Tieren umgehen sollen. Es umfasst Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren und zu Tierversuchen sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Tötungsverbot des § 1 ("Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.") ist durch die Formulierung "ohne vernünftigen Grund" stark eingeschränkt. Die Jagd zum Beispiel ist ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes. Verbotene Handlungen - wie etwa das Töten eines jagdbaren Tieres mit ganzjähriger Schonzeit oder der Fang einer geschützten Art - sind dagegen keine vernünftigen Gründe und können daher über das Tierschutzgesetz geahndet werden.
Auf Landesebene gibt es zahlreiche weitere den Tierschutz betreffende Gesetze.
Hier finden Sie einen Link zum Tierschutzgesetz (Internetseite des Bundesjustizministeriums):
Internationale Regelungen
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums gelten internationale Regelungen nicht unmittelbar. Sie müssen erst in nationales Recht überführt werden, um Geltung zu erlangen. Hier finden Sie eine Reihe wichtiger internationaler Verordnungen und Vereinbarungen aus dem Bereich des Natur- und Artenschutzes:
EU-Vogelschutzrichtlinie (Link zur Internetseite der Europäischen Kommission)
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - FFH (Link zur Internetseite der Europäischen Kommission)
Afrikanisch-Europäisches Wasservogelabkommen - AEWA (Englischer Text auf der AEWA-Internetseite)
Washingtoner Artenschutzübereinkomme (CITES) (Englischer Text auf der CITES-Internetseite)
Bonner Konvention CMS - Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (Englischer Text auf der CMS-Internetseite)
Berner Konvention - Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Link zur Internetseite des Bundesumweltministeriums)