Singvogelfang in Deutschland
In Deutschland ist der Fang von Wildvögeln für den Kochtopf oder die Käfighaltung seit vielen Jahrzehnten verboten. Noch in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts gab es hierzulande große Fanganlagen, mit denen Singvögel zum Verzehr gefangen wurden. In der Regel kamen Netze zum Einsatz; Schlingen und Leimruten waren schon einige Jahrzehnte zuvor verboten worden. Bis in die 1970er Jahre war in manchen Bundesländern noch der Fang von Finken mit kleinen Schlag- oder Stellnetzen erlaubt - die Tiere endeten als "Stubenvögel" in den Wohnzimmern. Mit der Verabschiedung des ersten Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 1979 war damit endgültig Schluss.
Aber insbesondere in den Bergbaugebieten - allem voran im Harz, im Thüringer Wald und im nordrhein-westfälischen Steinkohlerevier - ist die Tradition des Vogelfangs immer noch lebendig. Hier gibt es bis heute ungezählte "Waldvogelhalter", die meist legal Dompfaffe, Stieglitze und andere einheimische und unter Naturschutz stehende Finken züchten, zum Teil aber auch mit Netzen auf die Vogelpirsch gehen. Die illegal erbeuteten Vögel wandern als "Blutauffrischung" in die Zuchten oder werden unter der Hand verkauft.
Aber auch für den Kochtopf wird noch gewildert: Vor allem aus dem Mittelmeerraum wurde zum Teil der Vogelfang als Tradition mitgebracht. Neben Netzen und Fangkäfigen kommt dabei vor allem Leim zum Einsatz. Schwerpunkte sind die Ballungsräume – vor allem das Ruhrgebiet und der Großraum Frankfurt.
Im Zeitraum 2005 bis 2018 hat das Komitee gegen den Vogelmord 65 Fälle illegalen Singvogelfangs in Deutschland dokumentiert. Die Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein, weil vielfach auf Privatgrundstücken und versteckten Kleingartenanlagen gefangen wird.
Vor allem in Nordrhein-Westfalen konnten die Behörden aufgrund von Hinweisen des Komitees gegen den Vogelmord bereits mehrere Vogelfänger erwischen und vor Gericht stellen.
Auf unseren Seiten zum Thema Wildvogelhandel finden Sie weiterführende Infos zu dieser Problematik.