Ein Testament für die Zugvögel
Ein Testamentsversprechen hilft, Projekte zum Schutz der Natur langfristig zu sichern. Die Aktionen und Vogelschutzcamps des Komitees gegen den Vogelmord für einen besseren Zugvogelschutz wären ohne Erbschaften nicht denkbar - viele unserer Kampagnen sind erst durch Testamente für die Natur möglich geworden. Denn erst mit einem größeren Startbetrag kann man neue Projekte auf den Weg bringen. Mit Ihrem Erbe sichern Sie also langfristig unsere Arbeit für einen besseren Zugvogelschutz in Europa!
Das Komitee gegen den Vogelmord ist von der Erbschaftssteuer befreit – Ihr Erbe kommt so in voller Höhe den Tieren zugute!
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihren „letzten Willen“ festzuhalten:
Das eigenhändige Testament
Beachten Sie, dass Ihr eigenhändiges Testament handschriftlich verfasst und unterschrieben sein muss. Zudem müssen Datum und Ort angegeben sein. Besonders wichtig ist die Hinterlegung an einer sicheren Stelle, die ein Wiederfinden im Fall der Fälle ermöglicht. Das eigenhändige Testament ist ein unbürokratischer und kostengünstiger Weg, birgt aber die Gefahr von juristischen Stolpersteinen, die im Streitfall Ihren letzten Willen anfechtbar machen.
Das notarielle Testament
Das über einen Notar gemachte und möglichst dort hinterlegte Testament bietet Ihnen größtmögliche Sicherheit. Der Fachmann bewahrt Sie vor Formfehlern und sorgt dafür, dass alles seine Richtigkeit hat. Natürlich entstehen hier Gebühren, die an dem Wert des Nachlasses bemessen werden.
Merkblatt
Das Komitee gegen den Vogelmord hat ein Merkblatt zum Thema erstellt. Es ersetzt keinen Gang zu einem Notar, gibt aber einen ersten Überblick, was Sie beachten sollten. Sie können es gerne bei uns anfordern: Rufen Sie uns an (0228-665521), schicken Sie uns eine Email (info@komitee.de) oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Setzen Sie ein Zeichen über Ihren Tod hinaus!