Illegaler Abschuss von Greifvögeln

Leider ist der Abschuss von Greifvögeln trotz einer ganzjährigen Schonzeit immer noch weit verbreitet. Besonders häufig wird der Beschuss mit Schrotmunition festgestellt. Bekannt geworden sind aber auch zahlreiche Fälle, in denen Greifvögel mit Luftdruckwaffen und in einigen Fällen sogar mit Einzelgeschossen getötet wurden.
Insbesondere beim Beschuss mit Schrot ist die Schussverletzung bei großen Vögeln äußerlich oft nur schwer oder gar nicht zu erkennen. Die Einschusslöcher sind sehr klein und es tritt meist kaum Blut aus. Charakteristische Schäden in den Federn können jedoch einen ersten Hinweis liefern. Der einwandfreie Nachweis von Schrotkugeln oder größeren Projektilen in einem Vogelkörper gelingt jedoch am besten durch die Anfertigung eines Röntgenbildes. Dieses kann in den meisten Tierarztpraxen oder vom Veterinäramt angefertigt werden.
Beim Beschuss mit großkalibrigen Waffen kommt es vor, dass die Geschosse den Vogelkörper durchschlagen und keine kompletten Projektile mehr nachweisbar sind. In diesem Fall gäben eine Eintritts- und eine Austrittsöffnung erste Hinweise. Oft lässt sich zusätzlich auf einem Röntgenbild der Bleiabrieb der Kugeln im Bereich des Schusskanals nachweisen.

Mit Schrot geschossene Vögel (hier eine Kornweihe) müssen äußerlich keine Verletzungen aufweisen

Typisch pilzförmiges Luftgewehrprojektil ("Diabolo")

Mit einem Einzelprojektil geschossene Vögel (hier ein Mäusebussard) haben eine auffällige Schusswunde