Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Die EU-Vogelschutzrichtlinie

Die 1979 in Kraft getretene Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) regelt den Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume. Mit dieser Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der EU zur Einschränkung und Kontrolle der Jagd ebenso wie zur Einrichtung und Verwaltung von Vogelschutz-Gebieten verpflichtet. Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist bis heute das wichtigste Instrument im Vogelschutz in Europa.

Neben den Regelungen zum Schutz der Lebensräume enthält die Richtlinie wichtige Festsetzungen in Bezug auf die Jagd. Die zentralen Punkte dabei sind:

  • Alle wildlebenden Vogelarten stehen unter Naturschutz. Sie dürfen nicht gefangen, getötet oder verfolgt werden (Ausnahme ist die ordnungsgemäße Jagd).
  • In Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie sind 82 Vogelarten aufgeführt, die theoretisch bejagt werden dürfen. 24 davon sind überall zum Abschuss freigegeben, bei den restlichen 58 müssen die Mitgliedstaaten in Brüssel melden, welche in ihrem Zuständigkeitsbereich tatsächlich bejagt werden sollen.
  • Fallen und Netze jeder Art sind verboten.
  • Die Jagd während des Heimzugs der Vögel in ihre Brutgebiete (Frühlingsjagd) ist nicht erlaubt.
  • Die Jagd während der Brutzeit ist verboten.
  • Die Verwendung elektronischer Hilfsmittel ist untersagt.
  • Das Sammeln von Eiern ist verboten, ebenso wie die Beschädigung von Niststätten.
  • Bis auf einige Ausnahmen dürfen aus der freien Natur entnommene Vögel nicht vermarktet werden (also kein Verkauf geschossener Vögel in Märkten, kein Verkauf in Restaurants). Ausnahmen sind z.B. Fasan, Ringeltaube und Stockente. Aus der Natur entnommene Singvögel dürfen grundsätzlich nicht gehandelt werden.

Leider eröffnet die EU-Vogelschutzrichtlinie auch die Möglichkeit, Ausnahmen von diesen Regelungen zuzulassen. Manche Länder machen davon in einem Maße Gebrauch, dass sie die Vogelschutzrichtlinie damit in Teilen außer Karft setzen.

Den Text der Richtlinie finden Sie hier zum Download:

EU-Vogelschutzrichtlinie (PDF, 1 MB)