Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Vor Gericht für den Vogelschutz

Gegen die Ausnahmegenehmigung zum Fang von Buchfinken in Italien haben wir erfolgreich geklagt
Gegen die Ausnahmegenehmigung zum Fang von Buchfinken in Italien haben wir erfolgreich geklagt

Wo Vogeljagd und Vogelfang illegal sind, schreiten wir zusammen mit den zuständigen Behörden gegen die Täter ein und bringen sie vor Gericht oder sorgen dafür, dass verbotene Fanggeräte eingesammelt werden. Aber nicht alles ist verboten. Wo Jagd und Vogelfang erlaubt sind, lassen wir nach Möglichkeit vor Gericht prüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verordnungen mit nationalem oder internationalem Naturschutzrecht vereinbar sind. 

Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir als Verband ein Klagerecht haben. Vor den Verwaltungsgerichten Italiens hat das Komitee gegen den Vogelmord seit den 1980er Jahren über 30 Abschussgenehmigungen für geschützte Vogelarten und Vogelfanggenehmigungen zu Fall gebracht. In den Regionen Lombardei, Toskana, Umbrien und Friaul haben wir auf diesem Wege in den letzten 15 Jahren den Abschuss von rund einer Million Buch- und Bergfinken, Staren und Sperlingen verhindern oder beenden können.

Wo wir kein Klagerecht haben, sorgen wir mit Beschwerden in Brüssel dafür, dass die EU-Kommission entsprechende Gesetze und Verordnungen prüft. Teilt man dort unsere Meinung und stellt einen Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie fest, wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Staat eingeleitet, das am Ende zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führen kann. Oft lenken die Staaten aber schon im Vorfeld ein, ändern die Regelungen und entgehen so einer Strafzahlung. Erfolgreich haben wir dies bereits in Frankreich (Ortolanfang), Spanien (Leimruten), Malta (Finkenfang) und Italien (Finkenjagd und Drosselfang) gemacht.