Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Ausnahmegenehmigungen zur Vogeljagd in der EU

Kernbeißer - EU-weit geschützt, in Italien aber bis zu einer Klage des Komitees zum Abschuss freigegeben
Kernbeißer - EU-weit geschützt, in Italien aber bis zu einer Klage des Komitees zum Abschuss freigegeben

Die Mitgliedstaaten der EU dürfen gemäß den Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie 82 Vogelarten zur Jagd freigeben. Alle anderen Arten stehen grundsätzlich unter Naturschutz, die Verwendung von Fallen und Netzen ist generell verboten. Die EU-Vogelschutzrichtlinie ermöglicht Ausnahmen von den Vorschriften, wenn es einer Behörde zur "Wahrung der Tradition" oder zur Vermeidung von Schäden in der Landwirtschaft nötig erscheint. Eine Genehmigung kann dabei nur ausgesprochen werden, wenn es "keine andere zufriedenstellende Lösung" gibt und wenn nur "geringe Mengen" von Vögeln betroffen sind.

Diese Regelung öffnet der Aushöhlung der EU-Vogelschutzrichtlinie leider Tür und Tor. Es ist weder definiert, was eine Tradition ist, noch was eine geringe Menge ist. Auch die Frage nach einer "anderen zufriedenstellenden Lösung" wird von jagdfreundlichen Politikern und Behörden gerne im Sinne von Jägern und Vogelfängern ausgelegt. 

Ein gutes Beispiel sind die Genehmigung verschiedener Fallentypen in Frankreich. Das Argument: Es handelt sich um eine Tradition und für Vogelfänger, die gerne Vögel fangen möchten, gibt es keine andere zufriedenstellende Lösung als die Verwendung der Fallen. Ein Beispiel für die Versagung einer solchen Genehmigung findet sich in Italien: Hier ist der Fang von Drosseln mit Netzen nach einer Kampagne des Komitees gegen den Vogelmord verboten worden. Das Argument: Man kann Drosseln züchten, es gibt also eine andere zufriedenstellende Lösung. 

Das Komitee gegen den Vogelmord arbeitet ganz gezielt gegen solche Ausnahmegenehmigungen. Dabei geht es zwar zunächst immer nur um eine regionale oder nationale Gesetzgebung, die wir - wenn möglich - vor Gericht bringen oder mit politischer Lobbyarbeit zu Fall bringen. Gleichzeitig haben solche Entscheidungen aber immer eine Auswirkung auf die gesamte EU. Je nachdem, wie dreist die Ausnhamen gegen internationales Recht verstoßen, gefährden sie die gesamte EU-Vogelschutzrichtlinie. So haben unsere Erfolge gegen die Ausnahmegenehmigungen zur Jagd auf Finken in Italien eine direkte Auswirkung auf den Finkenfang auf Malta gehabt. Denn wenn man Finken in Italien nicht schießen darf, weil man sie züchten kann, darf man sie auch auf Malta nicht mit Netzen fangen. Das gleiche gilt für die Leimruten in Ostspanien, gegen deren Genehmigung wir lange gearbeitet haben. Ihr Verbot im Jahr 2010 hat das Verbot der Leimruten in Frankreich im Jahr 2021 vorangebracht.