Vogeljagd und Wilderei in Rumänien und Bulgarien
Rumänien und Bulgarien haben weitläufige und dünn besiedelte Großlandschaften, in denen wenige Naturschutzverbände, Jagdaufseher und auf Wilderei spezialisierte Polizisten im Einsatz sind. Die Jagd hat hier nicht nur einen festen Platz in der traditionellen Landnutzung, sondern ist mit einem ausgeprägten Jagdtourismus ein echter Wirtschaftsfaktor.
Bulgarien
Bulgarien hat ein weitgehend moderates Jagdgesetz. Es sind lediglich 25 Vogelarten zum Abschuss freigegeben, mit dem Star darf nur eine einzige Singvogelart bejagt werden. Die Jagdzeiten sind vergleichsweise kurz und beschränken sich weitgehend auf den Herbst und Frühwinter - mit einigen Ausnahmen: Turtel- und Türkentauben dürften bereits von Mitte August an unter Beschuss genommen werden, und der Star hat entgegen EU-Recht eine ganzjährige Jagdzeit, darf also auch während der Brutzeit geschossen werden. Jährlich werden in Bulgarien mindestens 600.000 Vögel legal getötet.
In Bulgarien werden bis heute Schlagnetze zum Fang von Finken für die Vogelhaltung eingesetzt. Auf lokalen Märkten setzen die Wilderer die Tiere ganz ungeniert ab. Die illegale Verfolgung betrifft vor allem den Kaiseradler in den Bergen im Süden des Landes. Problematisch ist zudem die Wasservogeljagd an der bulgarischen Schwarzmeerküste, der immer wieder die gefährdete und unter Naturschutz stehende Rothalsgans zum Opfer fällt.
Das Komitee gegen den Vogelmord hat Mitte der 2000er Jahre ein mehrjähriges Projekt zur Kontrolle der Wilderei seines Partnerverbandes Green Balkans in Bulgarien finanziell unterstützt. Der Schwerpunkt lag auf der illegalen Wasservogeljagd und dem Schutz des Kaiseradlers. Die Wilderei ist inzwischen auf dem Rückzug, Entwarnung kann aber noch nicht gegeben werden.
Rumänien
In Rumänien dürfen 39 Vogelarten bejagt werden, mit Feldlerche, Star, Wacholder-, Sing- und Rotdrossel befinden sich gleich eine ganze Reihe Singvögel auf der Abschussliste. Auch Turteltauben, Wachteln, Schell- und Pfeifenten dürfen geschossen werden. Die Jagdzeit ist üppig bemessen - sie beginnt für manche Arten bereits Anfang Juni und endet für viele erst Mitte Februar. Eine Besonderheit im rumänischen Jagdrecht ist die Nachtjagd. Um Fehlabschüsse in der Dunkelheit zu verhindern und Störungen an Gewässern zu minimieren, ist die Jagd zur Nachtzeit fast überall in der EU untersagt. In Rumänien dürfen die Jäger dagegen in tiefster Nacht Bekassinen, Waldschnepfen, Blässhühner und fast alle jagdbaren Entenarten ins Visier nehmen. Offiziell schießen Rumäniens Jäger 1,2 Millionen Vögel im Jahr.
Die illegale Greifvogelverfolgung ist in Rumänien zum Teil noch verbreitet. Oft werden Giftköder illegal für streunende Hunde oder Goldschakale ausgelegt, die dann auch von Greifvögeln aufgenommen werden. Ein erhebliches Problem besteht in Rumänien mit der Auslandsjagd. Vor allem italienische Jäger genießen die lange Jagdzeit und fehlende Kontrollen. Legal wie illegal geschossene Singvögel, vor allem Feldlerchen, werden lastwagenweise von Rumänien nach Italien geschmuggelt und an Restaurants verkauft.
Bis vor wenigen Jahren war der Einsatz von elektronischen Lockanlagen bei der Lerchenjagd erlaubt und sehr weit verbreitet. Vor allem die italienischen Jäger haben davon Gebrauch gemacht und Lerchen massenhaft abgeschossen. Das Komitee gegen den Vogelmord hat gegen diese nach EU-Recht illegale Jagdpraxis Beschwerde in Brüssel eingelegt, die Lockgeräte wurden daraufhin verboten.