Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Fällen von Horstbäumen

Umgesägter Horstbaum eines Rotmilans
 Uta Rogge 
Umgesägter Horstbaum eines Rotmilans

Eine immer wieder festgestellte Methode der illegalen Greifvogelverfolgung ist das Fällen von Nistbäumen. Dies geschieht nicht selten während der Brutzeit samt den darin enthaltenen Eiern oder Jungvögeln. Darüber hinaus kommt es vor, dass brütende Greifvögel vorsätzlich gestört werden, um einen Bruterfolg zu verhindern. Aber auch in der kalten Jahreszeit verschwinden immer wieder Horste, damit die Vögel erst gar nicht zur Brut schreiten können.

In letzter Zeit mehren sich Hinweise darauf, dass Nester geschützter Großvögel dort entfernt werden, wo Windparks in Planung sind. Vor allem Arten wie Rotmilane und Seeadler können den Bau von Windenergieanlagen verhindern oder erschweren. Der Nachweis, dass Brutstätten von Greifvögeln wirklich gezielt zerstört werden, um den Bau von Windparks zu begünstigen, ist schwer zu erbringen. Bislang konnten nur wenige Fälle zweifelsfrei mit Windkraft in Verbindung gebracht werden. Da es aber um viel Geld geht, ist nicht auszuschließen, dass sich Nutznießer solcher Planungen viel öfter zu derartigen Taten hinreißen lassen, als bekannt wird.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht jeder umgesägte Horstbaum auf illegale Greifvogelverfolgung hinweist. Im Rahmen der ganz normalen Holzwirtschaft können schlecht eingewiesene oder unaufmerksame Forstmitarbeiter Bäume mit Nestern auch versehentlich fällen. Der Nachweis, ob Vorsatz im Spiel war, ist oft nicht einfach. Die Entfernung eines einzelnen Baums mit einem Horst spricht für eine gezielte Tat, ebenso wie die Fällung mehrerer Horstbäume auf eng begrenztem Raum. Verdächtig ist auch, wenn sich jemand die Mühe macht, die verbliebenen Baumstubben möglichst komplett verschwinden zu lassen.

Wenn Sie einen Verdacht haben, machen Sie Fotos - vor allem von auffälligen Details wie versteckten Baumstubben oder den Überresten des Nestes - und suchen Sie nach Zeugen, die den Horst kannten.

Die Nester von Greifvögeln sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Eine Fällung von Greifvogelnistbäumen ist deshalb auch außerhalb der Brutzeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.