Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Illegale Vermarktung jagdbarer Vogelarten

Jagdhund mit apportierter Waldschnepfe
 Willi Rolfes/OKAPIA 
Jagdhund mit apportierter Waldschnepfe

Jedes Jahr werden in Deutschland laut offizieller Statistik des Deutschen Jagdverbandes mehr als eine Million Wildvögel von Jägern erlegt. Neben dem Abschuss von gezüchteten Fasanen und Stockenten genehmigen einige Bundesländer auch weiterhin das Töten von Zugvögeln wie Waldschnepfen, Enten, Gänsen sowie von Eichelhähern, Elstern und Rabenkrähen. Werden solche Vögel bei der legalen Jagdausübung erlegt, dürfen sie von den Schützen verwertet werden, zum Beispiel für den Verzehr oder als Präparat für die Trophäensammlung. Was viele Jäger (und auch Vogelschützer) nicht wissen: Im Gegensatz zum Besitz ist der Handel mit vielen in Deutschland jagdbaren Vogelarten streng reguliert und kann unter Umständen strafbar sein. Während zum Beispiel Fasane, Graugänse und Stockenten von Jägern legal verkauft werden dürfen, bestehen für Reiherenten Höckerschwäne, Saatgänse und Eichelhäher strenge Vermarktungsverbote. Grundlage sind die Bestimmungen der Bundeswildschutzverordnung (BWildSchVO) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord überprüfen regelmäßig, ob sich Gaststätten, Wildhändler und Präparatoren an diese Bestimmungen halten. So wurden in den letzten Jahren immer wieder Restaurants von uns angezeigt, weil sie verbotenerweise Schwanenbrust oder gebratene Waldschnepfe auf der Speisekarte angeboten hatten. Weitere Fälle betrafen den illegalen Verkauf frisch geschossener Saatgänse sowie den Verkauf von Rabenvogelpräparaten.