"Jäger" und "Wilderer" - eine Begriffsbestimmung
In unseren Veröffentlichungen - seien sie gedruckt oder digital - verwenden wir die Begriffe "Jäger" und "Wilderer" mit Bedacht. Dabei richten wir uns streng nach den rechtlichen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern.
Grundsätzlich gilt: Ein Jäger ist eine Person, die mit einer Genehmigung zur Jagdausübung ausgestattet ist. Dazu gehört in der Regel ein Jagdschein bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Jägerprüfung sowie ein Waffenschein und - je nach Land - eine Jagdlizenz. Jäger dürfen jagdbaren Arten ("Wild") zur jeweiligen Jagdzeit nachstellen, sie fangen und töten.
Die Definition des Begriffes "Wilderer " ist dagegen weniger einfach zu umreißen. Im deutschsprachigen Bereich ist ein Wilderer eine Person, die entweder
- ohne Jagdschein jagdbaren Arten nachstellt, oder
- mit Jagdschein in einem fremden Revier jagdbaren Arten nachstellt.
Außerhalb des deutschen Sprachraums ist "Wilderei" dagegen anders definiert. Fast überall sonst in Europa ist ein Wilderer eine Person, die
- ohne Jagdschein jagdbaren oder geschützten Arten nachstellt, oder
- mit Jagdschein geschützten Arten nachstellt, oder
- mit Jagdschein außerhalb der Jagdzeit auf die Pirsch geht, oder
- mit verbotenen Mitteln (Netzen, Fallen, Gift) jagdbaren oder geschützten Arten nachstellt, oder
- in einem Bereich auf die Jagd geht, in der die Jagd verboten ist.
Wir verwenden die Begriffe so, wie sie in den jeweiligen Ländern definiert sind. Wenn wir also über einen Fall in Deutschland berichten, halten wir uns an die Defintion in Deutschland, wenn wir über Italien berichten, ist die italienische Definition zugrunde gelegt.
Einige Beispiele zum besseren Verständnis
Ein Jäger in Deutschland fängt einen Habicht
Habichte sind jagdbares Wild, haben aber in Deutschland ein ganzjärige Schonzeit. Ein Jäger, der einen Habicht in seinem eigenen Revier fängt, ist kein Wilderer. Fängt er den Habicht hingegen in einem fremden Revier, ist er ein Wilderer.
Ein Jäger in Deutschland fängt eine Ringeltaube
Ringeltauben sind jagdbar, ein Jäger darf sie schießen. Fangen darf er sie nicht, weil die Verwendung von Fallen oder Netzen in Deutschland verboten ist. Dennoch ist der Jäger kein Wilderer, denn Ringeltauben haben eine Jagdzeit.
Ein Jäger in Italien fängt eine Ringeltaube
Ringeltauben sind auch in Italien jagdbares Wild und haben eine Jagdzeit. Ein italienischer Jäger, der eine Ringeltaube fängt, ist dennoch ein Wilderer, weil die Verwendung von Fallen oder Netzen nach italienischem Recht immer Wilderei ist.
Ein Jäger in Deutschland schießt einen Weißstorch
Ein Jäger, der in Deutschland einen Weißstorch schießt (was zum Glück selten der Fall ist), ist kein Wilderer. Störche unterliegen nicht dem Jagdrecht, man kann sie also nicht wildern. Der Abschuss eines Storches ist nach deutschem Recht ein Verstoß gegen die Naturschutzgesetzgebung.
Ein Jäger in Italien schießt einen Weißstorch
Weißstörche stehen in Italien ebenso unter Naturschutz wie in Deutschland. Dennoch ist ein Jäger, der einen Storch schießt, in Italien ein Wilderer. Der Abschuss einer geschützten Art gilt dort - anders als in Deutschland - als Wilderei.
Trennung von Jagd und Wilderei
Für viele Jäger ist die Wilderei eine besonders unehrenhafte Angelegenheit. Jäger weisen Wilderei deswegen gerne sehr weit von sich.
In mehr als der Hälfte der Fälle von Wilderei, die das Komitee gegen den Vogelmord in Europa aufdeckt, verfügen die Täter aber über einen Jagdschein bzw. eine Jagdlizenz. Die Schnittmenge zwischen Jägern und Wilderern ist also groß. Dabei sind die Verhältnisse von Land zu Land unterschiedlich. So sind in Deutschland rund die Hälfte aller wegen Greifvogelwilderei verurteilten Täter Jagdscheininhaber, in Italien haben gut zwei Drittel der Wilderer einen Jagdlizenz, auf Malta liegt die Quote bei über drei Viertel.
Jagd und Wilderei sind untrennbar miteinander verbunden. Es ist zwar nicht jeder zweite Jäger ein Wilderer, aber jeder zweite Wilderer ist ein Jäger!