"Jäger" und "Wilderer" - eine Begriffsbestimmung
In unseren Veröffentlichungen - seien sie gedruckt oder digital - verwenden wir die Begriffe "Jäger" und "Wilderer" mit Bedacht. Dabei richten wir uns streng nach den rechtlichen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern.
Grundsätzlich gilt: Ein Jäger ist eine Person, die mit einer Genehmigung zur Jagdausübung ausgestattet ist. Dazu gehört in der Regel ein Jagdschein bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Jägerprüfung sowie ein Waffenschein und - je nach Land - eine Jagdlizenz. Jäger dürfen jagdbaren Arten ("Wild") zur jeweiligen Jagdzeit nachstellen, sie fangen und töten.
Die Definition des Begriffes "Wilderer " ist dagegen weniger einfach zu umreißen. Im deutschsprachigen Bereich ist ein Wilderer eine Person, die entweder
- ohne Jagdschein jagdbaren Arten nachstellt, oder
- mit Jagdschein in einem fremden Revier jagdbaren Arten nachstellt.
Außerhalb des deutschen Sprachraums ist "Wilderei" dagegen anders definiert. Fast überall sonst in Europa ist ein Wilderer eine Person, die
- ohne Jagdschein jagdbaren oder geschützten Arten nachstellt, oder
- mit Jagdschein geschützten Arten nachstellt, oder
- mit Jagdschein außerhalb der Jagdzeit auf die Pirsch geht, oder
- mit verbotenen Mitteln (Netzen, Fallen, Gift) jagdbaren oder geschützten Arten nachstellt, oder
- in einem Bereich auf die Jagd geht, in der die Jagd verboten ist.
Wir verwenden die Begriffe so, wie sie in den jeweiligen Ländern definiert sind. Wenn wir also über einen Fall in Deutschland berichten, halten wir uns an die Defintion in Deutschland, wenn wir über Italien berichten, ist die italienische Definition zugrunde gelegt.