Aussetzen jagdbarer Tierarten in Deutschland

In deutschen Niederwildrevieren ist es bis heute üblich, jagdbare Tierarten auszusetzen, um später genügend "Wild" vor die Flinte zu bekommen. Es werden dabei zahme und nicht heimische Arten oder Zuchtformen in die freie Landschaft entlassen, die dort nichts zu suchen haben. Mit der viel beschworenen "Hege" und "Waidgerechtigkeit" hat das wenig zu tun.
Der aus Asien stammende Fasan ist dabei die am häufigste für Jagdzwecke ausgesetzte Art. Der Hühnervogel wurde schon in der Antike als Haustier gehalten, ist als "Jagdwild" aber erst Ende des 19. Jahrhunderts großflächig in Europa eingeführt worden. Der Fasan hält sich in unserer ausgeräumten Agrarlandschaft und im vorherrschenden Klima auf Dauer nicht - ohne ständiges Nachsetzen werden die Jagdstrecken auf Dauer immer übersichtlicher.
In Feuchtgebieten werden dazu Enten in großem Umfang freigelassen. Dafür greifen die Jäger meist auf "Hochbrutflugenten" zurück, eine standorttreue Zuchtform. In manchen Teichen werden hunderte Küken ausgesetzt und mit Futter an die neue Bleibe gewöhnt. Der Kot der Tiere und das am Ufer ausgebrachte Futter verunreinigen das Wasser, die Teiche verkommen zu Freilandzuchten nicht heimischer Tiere.

Besonders absurd ist die mit Steuergeldern unterstützte Aussetzung nordamerikanischer Truthühner, die im Rheinland zu jagdlichen Zwecken angesiedelt wurden. Bis heute werden "Bronzeputen" - eine Zuchtform - in einem Naturschutzgebiet bei Bonn freigelassen. Immerhin werden die Bonner Puten nicht bejagt, es handelt sich um ein Hobby der örtlichen Jägerschaft.
Für die Freilassung jagdbarer Tiere gibt es in den Bundesländern jeweils unterschiedliche Regelungen. Meist dürfen die Tiere bis etwa drei Monate vor Jagdbeginn ausgesetzt werden. Die meisten Jäger halten sich sehr genau an die Vorgabe und lassen die Vögel am letztmöglichen Tag frei, damit zu Jagdbeginn noch genügend zum Schießen übrig ist. Illegale Aussetzungen - bei denen entweder zu spät Tiere freigelassen werden oder Futter nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird - sind aber leider an der Tagesordnung.
Ein weiteres Problem bei der Aussetzung ist die damit verbundene "Raubzeugbekämfung". Die aus der Zucht stammenden Tiere sind nicht an die natürlichen Verhältnisse gewöhnt, ohne eine Bekämpfung von Fressfeinden erleben die Vögel kaum den Beginn der Jagdsaison. Während Füchse, Marder und Rabenvögel legal geschossen und gefangen werden dürfen, stellen manche Jäger aber bis heute mit Fallen, Gift und der Flinte geschützten Greifvögeln nach.
Das Komitee gegen den Vogelmord spricht sich ganz ausdrücklich für ein völliges Verbot des Aussetzens von Tieren zum Zwecke der Jagd aus.