Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Internationale Projekte

EU-weit gefährdet, dennoch unter Dauerbeschuss: Die Turteltaube
EU-weit gefährdet, dennoch unter Dauerbeschuss: Die Turteltaube

Vögel kennen keine Grenzen - deswegen darf man den Zugvogelschutz auch nicht auf nationaler Ebene denken. Ohne den Blick über den Tellerrand ist ein effektiver Vogelschutz nicht möglich. Dabei gilt es, den gesamten Lebensraum der Arten zu betrachten. Der Habitatschutz für Zugvögel macht in Mitteleuropa nur dann Sinn, wenn die Zugwege im Mittelmeerraum ebenso geschützt werden, wie die weiter südlich gelegenen Überwinterungsgebiete.

Neben seinen Einsätzen gegen die Wilderei im Mittelmeerraum setzt sich das Komitee gegen den Vogelmord deswegen auch auf internationaler Ebene für den Zugvogelschutz ein. Unser wichtigster Ansprechpartner ist dabei die EU-Kommission in Brüssel, denn hier werden die Richtlinien ausgearbeitet, die den Vogelschutz in allen Mitgliedsstaaten der EU regeln sollen. Mit Lobbyarbeit im EU-Parlament, Kontakten zur Umweltkommission, international angelegter Pressearbeit und Veröffentlichungen zum Thema Wilderei und Vogeljagd nehmen wir gemeinsam mit unseren Partnern in ganz Europa Einfluss auf die Rahmenbedingungen für den Zugvogelschutz. Zudem hat das Komitee gegen den Vogelmord einen Beobachtersitz in der Berner Konvention – dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume.

Kampagne gegen die Turteltaubenjagd

Kaum eine andere Vogelart bringt das Blut von Jägern so in Wallung, wie die Turteltaube. Rund zwei Millionen Turteltauben werden in der EU pro Jahr ganz offiziell geschossen - die Art gerät so an den rand der Ausrottung.

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Jagdstrecken in Europa

In der Europäischen Union werden jedes Jahr mehr als 53 Millionen Wildvögel von Jägern legal abgeschossen - das ist das Ergebnis einer Studie des Komitee, in deren Rahmen offizielle Jagstatistiken aus insgesamt 24 EU-Staaten ausgewertet wurden.

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Ausnahmen von der Vogelschutzrichtlinie

Wir arbeiten ganz gezielt gegen Ausnahmegen zur Jagd auf geschützte Arten oder zur Verwendung verbotener Fallen. Dabei geht es zwar stets um nationale Gesetzgebungen, Entscheidungen haben aber immer Auswirkungen auf die gesamte EU.

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