Deutschland – 27. 02. 2026

Singvogelfänger auf frischer Tat ertappt: Naturschützer entdecken illegale Fanganlagen in Niederbayern.

Polizei leitet Strafverfahren ein.

Straubing. Vogelschützer haben gestern in der Gemeinde Ascha (Landkreis Straubing-Bogen) eine illegale Netzfanganlage für Singvögel entdeckt und zusammen mit der Polizei stillgelegt. Dabei handelte es sich um zwei jeweils 15 Meter lange Stellnetze, die auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes aufgestellt wurden, eines davon mitten auf einer Pferdeweide. „Das waren hochprofessionelle Installationen, wie sie auch von Wilderern in Italien oder Zypern für den Fang von Singvögeln verwendet werden“, berichtet Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Der Biologe geht davon aus, dass mit der Anlage durchziehenden Stieglitzen und anderen Finkenvögeln nachgestellt wurde.

Direkt neben den gespannten Netzen fanden die Beamten drei leere Käfige mit Singvogelfutter und weitere Netze, die jedoch nicht gespannt waren. Einige Meter weiter stand eine riesige illegale Klappfalle, die – das belegen Fotos eines weiteren Zeugen – noch am Vortag aktiviert und mit Nüssen sowie einer lebenden Locktaube beködert war. Ob damit streng geschützte Greifvögel oder andere Beutegreifer angelockt werden sollten, ist Gegenstand der Ermittlungen. In der näheren Umgebung wurden außerdem zahlreiche weitere Vogelfallen festgestellt, darunter zwei Fangkäfige für Singvögel und drei Lebendfallen für Rabenvögel. Diese waren jedoch zum Zeitpunkt des Fundes nicht aktiviert, so das Komitee.

Entdeckt und bei der Polizei angezeigt wurde der Fall von Mitarbeitern des Komitees gegen den Vogelmord und der LBV Kreisgruppe Straubing-Bogen, die am Donnerstag nach einem Hinweis im Gebiet unterwegs waren. Die Polizei ermittelt nun, wer für die verbotenen Fallen und Netze verantwortlich ist. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, gibt es Hinweise darauf, dass es sich um einen Bewohner eines an das Gelände angrenzenden Gehöftes handelt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie wegen Tierquälerei eingeleitet. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Kontakt für weitere Informationen: 1.) Dipl.-Biol. Axel Hirschfeld, Tel. +49 179 4803805 oder Email an presse [at] komitee.de

ViSdP: Komitee gegen den Vogelmord (CABS) e.V., An der Ziegelei 8, D-53127 Bonn, www.komitee.de, @CABS_reports auf Instagram, X und Facebook