Deutschland – 06. 05. 2026
Kranwagen im Einsatz gegen Tierquälerei: Polizei beschlagnahmt illegale Vogelfalle in Ahlefeld-Bistensee

Eckernförde. Nach einer Anzeige des Komitees gegen den Vogelmord haben Beamte der Polizeiwache Eckernförde am Montag eine illegale Fanganlage für Vögel stillgelegt. Dabei handelte es sich um eine mehrere Kubikmeter große Lebendfalle, in der sich neben Schlachtabfällen eine tote Graugans und drei lebende Rabenkrähen befanden. In der Nähe der Falle wurden außerdem die Überreste eines toten Höckerschwans und eines Rehs entdeckt. "Dabei handelt es sich um Ködermaterial, mit dem Krähen, Bussarde und andere Beutegreifer in die Falle gelockt werden sollten. Die Krähen in der Falle waren kupiert und flugunfähig. Sie dienten als lebende Lockvögel", so Alexander Heyd, der für das Komitee vor Ort war.
Aufgestellt wurde die Falle in einem Gehölz an der Zufahrt zu einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee. Dort wurde am Montag auch eine zweite Vogelfalle entdeckt, die zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht aktiv war. Polizei und Vogelschützer gehen davon aus, dass die beiden Fanggeräte dort schon seit längerer Zeit betrieben wurden. Beide Anlagen wurden von den Beamten beschlagnahmt. Um die mehrere hundert Kilogramm schwere Leiterfalle abtransportieren, forderten die Beamten einen Kranwagen eines lokalen Apschleppdienstes an, der das Gerät aus der Hecke hob und zur Polizeiwache brachte. Die drei Krähen wurden in eine Vogel-Pflegestation nach Kiel gebracht.
Seitens des Komitees wurde Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz erstattet. Denn der Fang von wilden Vögeln ist in Deutschland ungeachtet der angewandten Methode streng verboten. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine sogenannte Leiterfalle, die nach dem Prinzip einer Reuse funktioniert. „Vögel können durch Fangöffnungen im Dach rein, jedoch nicht wieder hinaus“, so Heyd. "Das Kupieren der Krähen und deren Verwendung als lebende Lockvögel ist ebenfalls eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren".
Wer die Falle aufgestellt und betrieben hat, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Laut Komitee gibt es Hinweise und Indizien, dass es sich beim Täter möglicherweise um einen Jagdscheininhaber handelt.




