Deutschland – 19. 02. 2025
Tierquälerei in Kerpen: Polizei beschlagnahmt Habicht-Falle mit lebendem Huhn als Köder – Strafverfahren eingeleitet

Kerpen. Naturschützer und Polizisten haben gestern Mittag bei Kerpen eine illegale Falle für den Fang von Habichten und anderen streng geschützten Greifvögeln unschädlich gemacht. Ein lebendes Huhn, das die Täter bei Minustemperaturen als Köder in die Falle gesetzt hatten, wurde aus seiner misslichen Lage befreit. Gemeldet wurde der Fall von Mitarbeitern des Bonner Komitees gegen den Vogelmord, die die Falle – einen sogenannten Habichtfangkorb – nach einem Hinweis aus der Bevölkerung entdeckt hatten. Der Fangkorb stand in unmittelbarer Nähe zu mehreren mobilen Hühnerställen auf dem Gelände eines auf ökologischen Landbau spezialisierten Betriebes.
Habichte und andere Greifvögel sind in Deutschland streng geschützt. Das Aufstellen und Betreiben solcher Geräte ist in Deutschland untersagt und stellt eine Straftat nach §44 des Bundesnaturschutzgesetzes dar. Verstöße können mit hohen Geldstrafen und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Außerdem wurde Anzeige wegen Tierquälerei erstattet. „Das Köder-Huhn wurde bei Frost sowie ohne Futter und Wasser in einem kleinen Käfig gehalten. Wer auch immer das getan hat, dem sind Tierwohl oder Ökologie offenbar gleichgültig“, so Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd. Der Vogelschützer kündigte an, den Fall dem zuständigen Anbauverband zu melden.
Die Polizei in Kerpen hat mittlerweile ein Strafverfahren eingeleitet und ermittelt, vorerst noch gegen Unbekannt. „Der Schutz der Hühner vor dem Habicht ist eindeutig das Motiv für das Aufstellen der Falle“, ist sich Alexander Heyd sicher. Der Vogelschützer betont, dass in den letzten Jahren zahlreiche ähnliche Fälle in Deutschland bekannt wurden. Dies sei jedoch das erste Mal, dass eine solche Falle auf dem Gelände eines Biohofes gefunden wurde.