Deutschland – 13. 09. 2025

Jäger fängt mitten im Naturschutzgebiet illegal Greifvögel

Polizei leitet Strafverfahren ein. Fallen wurde von Naturschützern mit Wildkamera überwacht.

Winzer. Mitarbeiter des Vereins Komitee gegen den Vogelmord haben in einem Wäldchen bei Winzer (Landkreis Deggendorf) zahlreiche Verstöße gegen jagd- und naturschutzrechtliche Bestimmungen sowie das Tierschutzgesetz dokumentiert. Neben einem Hochsitz und einer Voliere mit dutzenden Fasanen hatte ein Jäger dort mehrere illegale Tierfallen aufgestellt, darunter auch einen verbotenen Habichtfangkorb, der mit einer lebenden weißen Taube beködert war. In unmittelbarer Nähe fanden sich ein Haufen mit mehreren Kilo Schlachtabfällen sowie der Kadaver eines Rehs. Das Gebiet befindet sich mitten im Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Winzerer Letten“.

Beamte der von den Vogelschützern verständigten Polizeiinspektion Deggendorf sicherten am Freitagabend vor Ort Beweise und legten alle Fanggeräte still. Dabei stießen sie auch auf den Jagdpächter, der das Aufstellen der Fallen gegenüber den Polizisten und weiteren Zeugen einräumte.

Ins Rollen gebracht hatte die Aktion eine Spaziergängerin, die den Habichtfangkorb am Montag entdeckt und sofort das Komitee gegen den Vogelmord in Bonn eingeschaltet hatte. „Unsere Experten gingen dem Hinweis nach und konnten vor Ort bestätigen, dass eine Straftat vorlag. Um die Täter zu identifizieren, haben wir zwei Tage lang eine Wildkamera versteckt vor der Falle installiert. Dabei wurde der für das Gebiet zuständige Jagdpächter beim Kontrollieren der Fallen gefilmt“, so Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Die Speicherkarte der Kamera wurde den Beamten vor Ort als Beweismittel übergeben und wird zur Zeit von der Polizei ausgewertet.

Seitens des Komitees gegen den Vogelmord wurde Strafanzeige gegen den Jagdpächter wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz erstattet.

Das Aufstellen von Habichtfangkörben ist eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz und kann mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Verdächtigen außerdem der Entzug des Jagdscheins sowie seines Jagdrevieres.