Deutschland – 07. 06. 2023
Habicht mit Metallstange erschlagen - Strafbefehl gegen Jäger aus dem Emsland rechtskräftig
LENGERICH/NIEDERSACHSEN. Ein Landwirt und Jäger aus dem Emsland ist wegen Fang und Tötung eines streng geschützten Habichts vom Amtsgericht Lingen zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro (70 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt worden. Außerdem wurde der Jagdschein des Mannes eingezogen. Das Urteil, das auf dem Wege des Strafbefehls erfolgte, ist seit einigen Tagen rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte dem Mann vorgeworfen, am 8. Dezember 2022 an seinem Hof in der Gemeinde Lengerich ein Habichtweibchen mit einer illegalen Falle gefangen und anschließend mit einer Metallstange erschlagen zu haben. Entscheidendes Beweismittel war ein Video des Komitees gegen den Vogelmord, dessen Mitarbeiter die Falle mit einer Wildkamera überwacht hatten. Die von den Vogelschützern verständigte Polizei konnte den Täter wenige Minuten nach Verlassen des Tatortes in seinem Auto stoppen und den toten Habicht sicherstellen.
Das Komitee gegen den Vogelmord begrüßt das Urteil und hofft auf eine abschreckende Wirkung. "Die illegale Tötung von Greifvögeln mit Hilfe von Gift, Fallen und Schusswaffen ist in Niedersachsen weit verbreitet und gefährdet die Bestände geschützter Seeadler, Rotmilane und Habichte", so Geschäftsführer Alexander Heyd. Als Täter treten nach Angaben des Komitees fast immer Jagdscheininhaber oder Tauben- bzw. Geflügelzüchter in Erscheinung, die Greifvögel als Gefahr für ihre Tiere bzw. Konkurrenz um das sog. Niederwild betrachten. Alexander Heyd: "Natürlich gibt es auch viele Jäger und Vogelzüchter, die solche Methoden ablehnen und verurteilen. Aber umgekehrt stimmt es eben auch: Immer, wenn jemand wegen illegaler Tötung von Greifvögeln verurteilt wird, handelt es sich um eine Mitglied dieser beiden Interessengruppen".
Das Video von der Tötung des Habichts wurde vom Komitee auf YouTube veröffentlicht und kann hier abgerufen werden: https://youtu.be/Q4_SKS2NXU0