Deutschland – 11. 01. 2023
Tierquälerei in Münster - Bussard gerät in illegales Tellereisen
Gestern Nachmittag (10.01.2023) hat die Polizei in Münster (NRW) einen schwer verletzten Mäusebussard aus einer Illegalen Schlagfalle befreit. Dabei handelte es sich um ein Tellereisen, das innerhalb einer umzäunten Geflügelhaltung im Stadtteil Nienberge aufgestellt und mit einem totem Huhn beködert war. Gerufen wurden die Beamten von Mitarbeitern des Komitees gegen den Vogelmord, die den Vogel nach einem Hinweis aus der Bevölkerung entdeckt hatten. Leider wurde durch das Tellereisen das linke Bein des Greifvogels fast vollständig abgetrennt; das Tier musste deshalb von einem Tierarzt eingeschläfert werden.
Das Komitee hat vor Ort Strafanzeige wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz erstattet. Ob es sich bei dem Besitzer des Grundstückes auch um den Täter handelt, ist Gegenstand der Ermittlungen. "Wir gehen davon aus, dass die Falle aufgestellt wurde, um Beutegreifer von den am Tatort gehaltenen Ziergeflügel fernzuhalten", so Komiteesprecher Axel Hirschfeld. Mäusebussarde gehören zu den in Deutschland streng geschützten Arten und genießen eine ganzjährige Schonzeit. Fang und Tötung von wildlebenden Exemplaren stellen Straftaten dar, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Die Verwendung von Tellereisen wurde wegen ihrer besonders tierquälerischen Wirkung bereits im Jahr 1995 in der gesamten EU verboten.
Pressekontakt für weitere Informationen: Dipl.-Biol. Axel Hirschfeld (Pressesprecher), An der Ziegelei 8, D-53127 Bonn, Tel. +49 228 665521 oder Email an komitee@komitee.de, Fotos von der Falle und dem Bussard werden mit dieser Nachricht verschickt und dürfen im Rahmen der Berichterstattung zu diesem Fall kostenlos verwendet werden, Copyright: Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Weitere Informationen zum Thema illegale Greifvogelverfolgung finden Sie hier:
www.komitee.de/greifvogelverfolgung