Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Deutschland – 29. 05. 2020

Tierquälerei: Polizeieinsatz wegen illegaler Fallen im Emsland

Vogelschützer erstatten Strafanzeige gegen Geflügelzüchter aus Gersten

Emsland. Tierquälerei, Jagdwilderei und Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. So lauten die Vorwürfe gegen einen Geflügelzüchter aus Gersten (Landkreis Emsland), auf dessen Grundstück die Polizei gestern zwei verbotene Lebendfallen zum Fang von Vögeln und Füchsen stillgelegt hat.

Zeugen hatten den Mann Anfang der Woche dabei beobachtet, wie er mit einem verbotenen Tellereisen eine geschützte Rabenkrähe fing und dabei schwer verletzte. Der Vorfall wurde dem Komitee gegen den Vogelmord gemeldet, dessen Mitarbeiter das Grundstück  des Mannes daraufhin gestern von außen inspizierten und dabei zwei weitere aktive Fallen entdeckten. Dabei handelte es sich um eine Käfigfalle für Füchse und eine sogenannte „Leiterfalle“ für Krähen und Greifvögel, in der sich eine tote Ente als Köder befand. Die von den Vogelschützern alarmierte Polizei verschaffte sich Zugang zum Gelände, deaktivierte beide Fanggeräte und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Der Fang von Greifvögeln und Krähen ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Jagdgesetz verboten. Das gilt auch für den Einsatz von Tellereisen und jeder Art von Vogelfalle. Die auf dem Grundstück vorgefundene Fuchsfalle darf nur von Berechtigten im Rahmen der Jagdausübung verwendet werden. Die Polizei ermittelt deshalb auch wegen des Verdachts der Jagdwilderei. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine hohe Geldstrafe, theoretisch kann sogar Freiheitsentzug verhängt werden.

V.i.S.d.P. und Kontakt für Rückfragen: Dipl.-Biol. Axel Hirschfeld (Pressesprecher), An der Ziegelei 8, D- 53127 Bonn, Tel.: 01794803805, Email: axel.hirschfeld@komitee.de