Deutschland – 08. 12. 2020
Keine Anklage gegen kriminellen Eierdieb vom Molfsee - Beschuldigter wurde auf frischer Tat mit einem ganzen Korb voller Möweneier erwischt
Vogelschützer befürchten "verheerende Signalwirkung"
Kiel. Vogelschützer sind fassungslos: Bei einem der bislang schlimmsten Fälle von Artenschutzkriminalität in Schleswig-Holstein sieht die zuständige Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung und hat das Verfahren gegen den auf frischer Tat erwischten Hauptverdächtigen endgültig eingestellt. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurde der Mann Ende April 2020 dabei beobachtet, wie er zusammen mit einer weiteren Person dutzende Eier aus einer Möwenkolonie auf einer Insel im Molfsee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) entwendete. Die von den Zeugen alarmierte Polizei reagierte schnell und konnte beide Täter noch am Seeufer mit einem ganzen Korb voller Möweneier stellen. Gegenüber den Beamten gestand der Hauptverdächtige die Tat und gab außerdem zu, dass er seit Jahren jedes Jahr Eier aus dieser Kolonie entnehme, um diese zu verspeisen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Wilderei eingeleitet.
"Es gab seit Jahren immer wieder Hinweise darauf, dass Möwenkolonien im Kieler Raum systematisch geplündert werden. Dass in diesem Jahr endlich ein Täter überführt werden konnte, war ein großer Erfolg", so Komiteevorsitzender Heinz Schwarze aus Plön. Der Naturschützer betont, dass es durch die Tat auch zu einer massiven Störung der gesamten Brutkolonie gekommen ist, in der auch streng geschützte Kiebitze sowie seltene Schwarzkopfmöwen brüten. Der Täter habe diese Störung bewusst verursacht, als er mit seinem Boot die zur Brutzeit gesperrte Vogelinsel angesteuert und betreten habe. Fotos, die den Mann und seinen Komplizen beim Absammeln der Eier zeigen, wurden heute vom Komitee gegen den Vogelmord veröffentlicht.
Das Stören oder Zerstören von Bruten und Gelegen geschützter Vogelarten ist verboten und kann als Straftat geahndet werden. Bei wiederholter, gewohnheitsmäßiger Tatbegehung sieht das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten vor. Trotz der eindeutigen Beweislage stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Eierdieb vom Molfsee gemäß §153 der Strafprozessordnung ein "Die Schuld und die durch die Tat verursachten Folgen sind als gering anzusehen. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung", so die Behörde in einem Schreiben. Vogelschützer Heinz Schwarze sieht das ganz anders: "Die Signalwirkung, die von dieser Einstellung ausgeht, ist verheerend. Der Mann hat einen enormen Schaden in der Natur angerichtet". Ganz vom Haken der Justiz ist der Täter jedoch noch nicht, denn der Fall wurde zur Ahndung als Ordnungswidrigkeit an die Kreisverwaltung abgegeben.
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