Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Deutschland – 15. 01. 2019 – Autor: Alexander Heyd

Illegale Zugvogeljagd in Bedburg: Geschützte Blässgans mit Schrotflinte getötet

Polizei ermittelt wegen Tierquälerei und Artenschutzvergehen

Bedburg/Kleve. Am Sonntag, 12.1.2019, gegen 10 Uhr, entdeckte eine Mitarbeiterin des Komitees gegen den Vogelmord in der Feldflur nordwestlich von Bedburg-Hau (Kreis Kleve, NRW) eine schwer verletzte Blässgans. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen starb das Tier auf dem Weg zu einer Tierarztpraxis, wo bei einer Röntgenaufnahme insgesamt fünf Schrotkugeln als Todesursache nachgewiesen werden konnten. Nach einer Strafanzeige des Komitees an die Polizei in Kleve wird dort nun geprüft, ob der unter Naturschutz stehende Zugvogel möglicherweise von Jägern abgeschossen wurde, die am selben Morgen unweit des Fundortes der verletzten Gans beobachtet und fotografiert wurden.

Nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord liegen dem Verband  mehrere Fotos vor, auf denen klar zu erkennen ist, dass die Männer Schrotflinten mit sich führten und zudem Gänseattrappen aus Plastik aufgestellt hatten. Dazwischen ist auch der Kadaver einer weiteren toten Gans zu erkennen. Ob es sich dabei ebenfalls um eine geschützte Blässgans oder um eine in NRW legal jagdbare Art handelt, ist nicht klar zu erkennen. Die Fotos, die mindestens auch ein Jägerfahrzeug samt Kennzeichen zeigen,  wurden der Polizei zur Verfügung gestellt.

Im Gegensatz zu den in Deutschland brütenden Grau-, Nil-- und Kanadagänsen handelt es sich bei den hier lediglich als Wintergast auftretenden Blässgansen um Zugvögel, die in NRW seit Jahren streng geschützt sind und nicht bejagt werden dürfen. Die Brutgebiete der Blässgans liegen in der russischen Arktis, von wo aus die Tiere jeden Herbst in ihre Winterquartiere am Niederrhein und anderswo aufbrechen.

Sollte der Schütze überführt werden, drohen ihm wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und Tierquälerei hohe Geldstrafen, im schlimmsten Fall sogar der Verlust des Jagdscheins.

V.i.S.d.P. und Kontakt für Rückfragen: Axel Hirschfeld, Pressesprecher, Telefon: 0228- 66 55 210 oder 0179 - 480 38 05 oder Email an axel.hirschfeld@komitee.de