Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Deutschland – 14. 02. 2019 – Autor: Alexander Heyd

Aktion gegen verbotene Greifvogelfallen im Kreis Bad Segeberg

Polizei leitet Ermittlungsverfahren gegen Tierhalter ein - streng geschützter Sperber befreit

Groß Kummerfeld. Vogelschützer, Amtsveterinäre und Polizisten haben bei einem Großeinsatz im Kreis Bad Segeberg auf dem Grundstück eines Tierhalters mehrere illegale Fallen für Greifvögel und andere Beutegreifer stillgelegt. Anlass für die Aktion in der Ortschaft Groß Kummerfeld war eine Anzeige des Vereins Komitees gegen den Vogelmord, dessen Mitarbeiter die Fangeräte nach einem Hinweis entdeckt und die Polizei eingeschaltet hatten. „Das Aufstellen von Greifvogelfallen ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder hohen Geldstrafen geahndet werden kann“, so Heinz Schwarze, Vorsitzender des Komitees aus Plön. „Die Polizei war innerhalb kurzer Zeit vor Ort und brachte auch gleich den leitenden Amtsveterinär und einen Durchsuchungsbeschluss mit“, lobt Schwarze die schnelle Reaktion der Behörden.

Bei der Aktion wurde auch ein frisch gefangener Sperber – ein in Deutschland streng geschützter Greifvogel – aus einer sog. Leiterfalle befreit und nach Begutachtung durch einen Biologen unversehrt freigelassen. Die Fanggeräte, die mit Eiern, Fleischabfällen und lebenden Locktauben beködert waren, wurden noch vor Ort deaktiviert und sollen im Laufe des heutigen Tages abtransportiert werden. Gegen den Besitzer des Grundstückes, der gegenüber der Polizei einräumte, die Fanggeräte aufgestellt zu haben, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei geht es um strafbare Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesjagdgesetz und das Tierschutzgesetz. Zusätzlich zu einer möglichen Verurteilung drohen ihm der Verlust seines Jagdscheins sowie ein Tierhalteverbot auf seinem Grundstück.

Nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord ist der in Groß Kummerfeld aufgedeckte Sachverhalt kein Einzelfall. So wurden seit 2010 in Schleswig Holstein mindestens 40 Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung mit 53 Opfern, bekannt und angezeigt. Betroffen waren unter anderem Seeadler, Habichte, Bussarde und der in Norddeutschland sehr seltene Rotmilan. „Der Schaden, den die Täter in der Natur anrichten, ist enorm, auch weil die meisten Taten unentdeckt bleiben und kaum Täter überführt werden. Wir erwarten deshalb von den Behörden, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit es in diesem Fall auch zu einer Verurteilung kommt“, so Heinz Schwarze.

V.i.S.d.P. und Kontakt für Rückfragen, Bildmaterial: Dipl.-Biol. Axel Hirschfeld (Pressesprecher), An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Tel.: 01794803805, Email: axel.hirschfeld@komitee.de