Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Deutschland – 01. 03. 2018

Giftanschlag auf Thüringer Wanderfalken– 6 Falken mit "Kamikazetauben" getötet

Polizei ermittelt - 5.000 Euro Belohnung für Hinweise ausgesetzt

Eichsfeld/Thüringen. Unbekannte Täter haben im Nordwesten Thüringens mehrere streng geschützte Wanderfalken mit einem hochgefährlichen Insektizid vergiftet. Laut Komitee gegen den Vogelmord muss von mindestens sechs Giftopfern ausgegangen werden. Tatort ist die Autobahnbrücke der A38 bei Bodenrode, wo die seltenen Greifvögel seit Jahren in einem Nistkasten brüten. Schon im März 2016 wurde dort der erste tote Wanderfalke – ein Weibchen - von einem Horstbetreuer des Thüringer Arbeitskreises Wanderfalkenschutz  gefunden. Weil der Vogel keine äußeren Verletzungen aufwies und offenbar kurz vor seinem Tod von einer Taube gefressen hatte, wurde er zur Untersuchung der Todesursache an das Berliner Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) geschickt. Nach einigen Wochen stand das Ergebnis fest und bestätigte den Anfangsverdacht – der Wanderfalke wurde mit einem verbotenen Pflanzenschutzmittel vergiftet und die Taube diente als Köder. Das Komitee erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Weil kein Täter ermittelt werden konnte, stellte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen das Verfahren jedoch Mitte März 2017 ein.

Ende März 2017 wurde erneut ein toter Wanderfalke unter der Brücke gefunden. Auch hier ergab die Untersuchung des Kadavers, dass das Tier einem Giftanschlag zum Opfer fiel. Wie bereits im Vorjahr erstattete das Komitee bei der Polizeiinspektion Eichsfeld Anzeige gegen Unbekannt, was zur Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens führte. Trotz der Verluste der zwei Weibchen brütete ab April 2017 wieder ein Wanderfalkenpaar an der Brücke und zog Jungvögel auf. Kurz vor dem Flüggewerden im Juni stellte der zuständige Horstbetreuer jedoch fest, dass beide Altvögel verschwunden waren und mindestens ein Jungvogel tot im Nest lag. Beamte der vom Komitee verständigten Kriminalpolizei Eichsfeld verschafften sich daraufhin Zugang zum Brutplatz, wo sie zwei Jungvögel und die beiden Elterntiere tot vorfanden. Auch hier wurde neben den toten Falken eine frischtote Zuchttaube gefunden. Sowohl an der Taube als auch in den vier toten Falken wurden später hohe Dosen Gift nachgewiesen. Dabei handelte es sich um den gleichen Wirkstoff, der auch bei den beiden anderen Fällen nachgewiesen worden war.

Und weiter: Eine vor kurzem durchgeführte Anfrage bei der Vogelwarte Hiddensee ergab, dass im März 2016 ein als Jungvogel in Baden-Württemberg beringter Wanderfalke nur drei Kilometer von der Bodenrodener Autobahnbrücke entfernt tot aufgefunden wurde. „Das Tier wurde leider nie untersucht, aber auch hier weisen die Fundumstände auf Gift als Todesursache hin“, so Diana Gevers, Projektleiterin der vom Bundesumweltministerium finanzierten „Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität“ (E.D.G.A.R.). Wanderfalken jagen ihre Beute in der Regel im Flug und ernähren sich im Gegensatz zu anderen Greifvögeln nicht von Aas. Aufgrund der Fundumstände sind sich Vogelschützer und Polizisten sicher, dass die Täter in Bodenrode sogenannte  „Kamikazetauben“ verwendet haben. Dabei handelt es sich um lebende Vögel, deren Gefieder mit Gift präpariert wird und die anschließend in der Nähe der Falken freigelassen werden. Ähnliche Fälle sind bereits aus anderen Bundesländern bekannt. „Bei den Tätern handelt es sich in der Regel um Taubenzüchter, die Wanderfalken als „Taubenkiller“ betrachten und sie deshalb loswerden möchte.“, so Diana Gevers.

Das Nachstellen und Vergiften von Greifvögeln sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§44 in Verbindung mit §71) und dem Tierschutzgesetz (§17) Straftaten, die mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Trotz dieses hohen Strafrahmens werden jedoch überall in Deutschland immer wieder Greifvögel Opfer illegaler Verfolgungen. Speziell Wanderfalken gehörten jahrelang zu den Sorgenkindern des Artenschutzes und waren in den 1970er Jahren in weiten Teilen Deutschlands ausgestorben. Durch den Einsatz vieler ehrenamtlicher Wanderfalkenschützer gelang es, diesem bemerkenswerten Vogel auch in Thüringen wieder zum Aufwind zu verhelfen. Bei einer landesweiten Erfassung im Jahr 2010 wurden etwa 40 Paare ermittelt. "Ein solche Vergiftungsserie mit mindestens 6 Opfern ist ein Schlag für die lokale Population und macht die Schutzbemühungen vieler Jahre zunichte", bedauert Komiteesprecher und Biologe Axel Hirschfeld.

Das Komitee gegen den Vogelmord bittet die Bevölkerung im Landkreis Eichsfeld deshalb um Mithilfe und lobt für Hinweise, die zur Ermittlung der oder des Täters führen, eine Belohnung von 5.000 Euro aus. Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit dem Komitee unter Tel. 0228 – 66 55 21 in Verbindung zu setzen.

V.i.S.d.P. und Kontakt für Rückfragen: Axel Hirschfeld, Pressesprecher, Telefon: 0228- 66 55 210 oder 0179 - 480 38 05 oder Email an axel.hirschfeld@komitee.de