Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Deutschland – 22. 05. 2018

Ahaus: Unbekannte töten Greifvögel mit gefährlichen Giftködern

"Schwiegermuttergift" E605 in Rotmilan und Bussard nachgewiesen

Borken: Im Kreis Borken (NRW) haben Unbekannte erneut zwei seltene Greifvögel mit Giftködern getötet. Wie der NABU Borken und das Komitee gegen den Vogelmord mitteilen, wurden in einen Mäusebussard und einem Rotmilan hohe Dosen eines verbotenen Pflanzenschutzmittels nachgewiesen.

Die beiden streng geschützten Tiere wurden Anfang April tot auf einem Acker an der Schöppinger Landstraße bei Ahaus von Spaziergängern gefunden, die umgehend den NABU alarmierten.  „Weil die Fundumstände auf eine Vergiftung als Todesursache hinwiesen, wurden die Experten des Komitees gegen den Vogelmord hinzugezogen und eine Untersuchung der Tiere durch das Veterinäruntersuchungsamt in Münster veranlasst“, so Herbert Moritz, Vorsitzender des NABU Borken.

Das Ergebnis der toxikologischen Analyse liegt nun vor: Beide Vögel sind mit dem europaweit geächteten Insektizid E605 (Parathion), das sowohl im Kropf als auch im Magen der Vögel festgestellt wurde, gezielt getötet worden. Obwohl Besitz, Verkauf und Anwendung dieses - im Volksmund auch als „Schwiegermuttergift“ bekannten - Kontaktgiftes seit vielen Jahren verboten sind, werden damit immer wieder Straftaten begangen. Im Kreis Borken wurde das Gift bereits mehrfach als "Tatwerkzeug" bei Wildtiervergiftung nachgewiesen, zuletzt bei drei Mäusebussarden, die im Frühjahr 2016 bei Legden tot auf einem Feld entdeckt wurden. Da E605 auch für Menschen hochgefährlich ist, rufen die Naturschützer Spaziergänger und Hundebesitzer im Bereich Ahaus dazu auf, auf mögliche Köder zu achten und diese auf keinen Fall anzufassen. Wer weitere tote Greifvögel  oder verdächtige Köder findet, wird gebeten, sich an den NABU Borken wenden.

Bussarde und Milane gehören zu den in Deutschland streng geschützten Vogelarten. Wer sie tötet, begeht eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz und riskiert hohe Geldstrafen oder bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug. Das Komitee gegen den Vogelmord hat angekündigt, noch in dieser Woche Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei Ahaus zu stellen.

V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen : Komitee gegen den Vogelmord e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Axel Hirschfeld: Tel.: 0228/665521 oder 01794803805, Email: komitee@komitee.de, Internet: www.greifvogelverfolgung.de, Kontakt Nabu Borken: Herbert Moritz, Telefon: 0178-2817817