Deutschland – 11. 10. 2023
Tausende Tierkadaver, Munition und Sprengstoff gehortet - Gericht verhängt Freiheitsstrafe gegen Jäger aus Bayern Hausdurchsuchung nach Anzeige von Vogelschützern
Ein Jäger und Tierpräparator aus dem bayerischen Landkreis Rottal-Inn wurde gestern vom Schöffengericht Eggenfelden wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Das Verfahren ins Rollen gebracht hatte der Verein "Komitee gegen den Vogelmord", dessen Experten der Staatsanwaltschaft Beweise für einen umfangreichen illegalen Handel mit geschützten Vogelarten vorgelegt und Strafanzeige gegen den Angeklagten erstattet hatte.
Bei einer daraufhin veranlassten Durchsuchung des Grundstücks und der Wohnräume des 64jährigen Jägers stieß die Polizei auf insgesamt vier Kühlräume, in denen mehr als 4.000 gefrorene oder ausgestopfte Wildtiere lagerten bzw. für den Verkauf vorrätig gehalten wurden. Darunter auch zahlreiche geschützte Arten wie Mäusebussarde, Habichte, Waldohreulen, Uhus, Waldkäuze, Schwarzspechte, Buntspechte, Kernbeißer, Buchfinken, Singdrosseln, Silberreiher, Gänsesäger, Dohlen, Biber, Eichhörnchen sowie mehr als 700 Eichelhäher und andere Rabenvögel, mit denen der Mann trotz bestehender Vermarktungsverbote einen bundesweiten Handel betrieb.
Bei der Kontrolle entdeckte die Polizei neben zahlreichen Jagdgewehren auch mehrere tausend Projektile verschiedenster Kaliber, darunter Hartkern- und Leuchtspurmunition sowie eine größere Menge Schwarzpulver, zu dessen Besitz der Beschuldigte nicht berechtigt war.
In der über vierstündigen Gerichtsverhandlung wurden Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes, Beamte der ermittelnden lokalen Polizei, der Vogelwarte Garmisch-Partenkirchen sowie des Landratsamtes Rottal-Inn als Zeugen gehört. Insbesondere die große Menge der vorgefundenen Tierkadaver sowie der gelagerten Waffen versetzte die Ermittler und Zeugen in Erstaunen. Am Ende sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann in mehr als 89 Fällen gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie zusätzlich gegen das Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen hatte. Der Angeklagte wurde zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und verliert mit sofortiger Wirkung seinen Jagd- und Waffenschein.
Dass das Urteil zur Bewährung ausgesetzt wurde, liegt laut Gericht am umfänglichen Geständnis des Beschuldigten, das allerdings erst abgelegt wurde, als sich während der Verhandlung ein "Deal" in Form eines Rechtsgespräches abzeichnete. Hierbei wurden die verschiedenen Vergehen in Strafeinheit behandelt und im Gegenzug auf eine ausführliche Beweiswürdigung verzichtet. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldstrafe von 5.000 Euro gefordert.
Das Komitee gegen den Vogelmord begrüßt das Urteil als ein wichtiges Signal gegen die Artenschutzkriminalität in Bayern. "Der illegale Handel mit Wildtieren ist ein Riesengeschäft, mit dem jedes Jahr Millionen von Euro umgesetzt werden", so der Vorsitzende Karl-Heinz Kreutzer aus Augsburg. Der Biologe hofft, dass die Behörden nach dem gestrigen Urteil nun auch konsequent gegen Lieferanten und Kunden des Mannes vorgehen.
Das Komitee gegen den Vogelmord ist ein vom Bundesumweltministerium anerkannter Naturschutzverband und setzt sich seit mehr als 40 Jahren europaweit gegen die illegale Jagd und den Fang von geschützten Wildvögeln ein. Mehr über unsere Aktivitäten finden Sie hier: www.komitee.de
Pressekontakt:
Komitee gegen den Vogelmord e.V. (CABS): Dipl-Biol. Axel Hirschfeld (Pressesprecher), An der Ziegelei 8, D-53127 Bonn, Tel. +49 228 665521 oder Email an komitee@komitee.de