Deutschland – 29. 11. 2017
Vogelmord-Prozess in Neuruppin: Landwirt droht Haftstrafe
Neuruppin. Wegen der Tötung eines streng geschützten Greifvogels mit einer Schlagfalle muss sich morgen Nachmittag ein Landwirt aus der Uckermark vor dem Amtsgericht in Neuruppin verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen im Mai 2016 mehrere verbotene Schlageisen-Fallen rund um einen Hühnerstall in der Gemeinde Boitzenburger Land aufgestellt und damit mindestens eine Rohrweihe getötet zu haben. Dabei wurde er von Zeugen beobachtet und fotografiert. Zur Anklage kam es, weil sich die Zeugen an den Verein Komitee gegen den Vogelmord wendeten, dessen Mitarbeiter umgehend Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wegen Tierquälerei erstatteten.
Rohrweihen werden in der Roten Liste der Brutvögel Brandenburgs als „gefährdet“ eingestuft und gehören zu den gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Tierarten. Der Strafrahmen für die illegale Tötung und das Nachstellen dieser Arten reicht von einer Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug.
Das Hauptverfahren ist am 30.11.17 für 14:00 Uhr in Saal 111 des Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str.18a, 16816 Neuruppin, angesetzt.
V.i.S.d.P.: Komitee gegen den Vogelmord e.V., Axel Hirschfeld (Pressesprecher), Telefonnummer für Rückfragen: 0228 - 665521