Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)

Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)
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Deutschland – 02. 05. 2019 – Autor: Alexander Heyd

Hamburg: Polizei befreit Vögel aus illegalen Fallen - Jäger unter Verdacht

Hamburg. Bei einem Großeinsatz am Ochsenwerder Landscheideweg (Bezirk Bergedorf) haben Polizisten, Amtsveterinäre und Vogelschützer heute vormittag (2.5.2019) zwei illegale Vogelfallen stillgelegt und sechs lebende Lockvögel befreit. Wie das Komitee gegen den Vogelmord e.V. mitteilt, handelt es sich bei den Fanggeräten um zwei Drahtfallen für den illegalen Fang von Rabenvögeln und anderen Beutegreifern. Beide Fallen wurden am Rande eines Feldgehölzes direkt neben einem Hochsitz und anderen jagdlichen Einrichtungen gefunden. Als Lockvögel dienten eine lebende Rabenkrähe und eine Elster, die in tierquälerischer Art und Weise in den Fallen gehalten wurden. In einem Verschlag unweit der Fallen entdeckte die Polizei zudem drei weitere lebende Elstern und eine Krähe, die dort offenbar als Reserve-Lockvögel vorrätig gehalten wurden. Bei einer Suche in der unmittelbaren Umgebung wurden zudem die Überresten von insgesamt acht toten Vögeln, darunter auch ein streng geschützter Greifvogel, gefunden und für weitergehende Untersuchungen durch das Vetrinäramt sichergestellt. Sieben Vögel wurden vor Ort wieder in die Freiheit entlassen, eine Elster wurde zu einem Tierarzt gebracht.

Ausgelöst wurde der Großeinsatz durch eine Anzeige des Komitees gegen den Vogelmord, dessen Mitarbeiter die Fallen entdeckt und die Polizei sowie das Veterinäramt Bergedorf einschalteten. Die Behörden ermitteln nun wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie wegen Tierquälerei. Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet und bereits einen Verdächtigen ermittelt. Dabei handelt es sich um einen Jäger, dem auch das Grundstück gehören soll, auf dem die Fallen entdeckt wurden.

Tierquälerei ist eine Straftat, die laut Tierschutzgesetz mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder hohen Geldstrafen geahndet werden kann. Der Fang von Krähen und Elstern mit Fallen ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (§44) verboten. Im Falle einer gewohnheitsmäßigen Tatbegehungen  drohen dem Täter zusätzlich bis zu drei Jahre Haft sowie ggf. der Entzug des Jagdscheins.

V.i.S.d.P. und Kontakt für Rückfragen, Bildmaterial: Dipl.-Biol. Axel Hirschfeld (Pressesprecher), An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Tel.: 01794803805, Email: axel.hirschfeld@komitee.de