Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Italien: Vor Gericht für die Turteltaube

Begehrte Jagdbeute: Turtelatube
Begehrte Jagdbeute: Turtelatube

Die Turteltaube gehört zu den 82 in der EU jagdbaren Vogelarten. Die hochgradig gefährdete Art unterliegt in 10 Mitgliedstaaten dem Jagdrecht, rund 2 Millionen werden jedes Jahr ganz legal geschossen. Dazu kommen die Tiere, die illegal in Fallen, Netzen oder dem Schrothagel enden. Nicht mit einberechnet ist der Abschuss in den Ländern Nordafrikas, wo hunderttausende weitere Turteltauben auf der Strecke bleiben.

Die EU-Kommission hat erkannt, dass die Jagd der zentrale Faktor für den Rückgang der Turteltaube ist. Für solche Arten fordert Brüssel "Managementpläne" von den Regierungen, die die Bejagung dennoch zulassen. Sie sollen dafür sorgen, dass die Jagd nicht zu einem weiteren Rückgang führt. Abgesehen davon, dass solche Pläne meist kaum das Papier wert sind, auf dem sie stehen, haben die betroffenen Staaten keine sinnvollen Pläne vorlegen können. Die EU-Kommission hat deswegen nach mehreren Umweltbeschwerden des Komitees gegen den Vogelmord und von BirdLife International Druck auf die Mitgliedsstaaten ausgeübt. In der Folge haben zwei der drei Länder, in denen die meisten Turteltauben geschossen werden, reagiert: Frankreich und Spanien haben in der Jagdsaison 2021/22 die Jagd auf den bedrohten Zugvogelart ausgesetzt. Das dritte Land - Italien - tut sich aber schwer mit einem freiwilligen Jagdverzicht.

Im Frühling hatte das Umweltministerium Italiens den für die Abschussgenehmigungen zuständigen Regionen des Landes empfohlen, die Jagd auf die Turteltaube im Herbst 2021 nicht zu erlauben. Auf einer Sitzung der 20 regionalen Umweltminister hat sich aber die Hälfte für eine Turteltaubenjagd ausgesprochen: Emilia-Romagna, Venetien, Toskana, Latien, Abruzzen, Marken, Kalabrien, Apulien, Sizilien und Sardinien. Die reguläre Jagdzeit beginnt in Italien im Jahr 2021 am 19. September. Da zu diesem Zeitpunkt bereits fast alle Turteltauben durchgezogen sind, haben die 10 Regionen eine Voreröffnung der Zugvogeljagd beschlossen. Ab dem 1.9.2021 sollten die Jäger hier je nach regionaler Verordnung an zwei bis vier Jagdtagen bis zu 15 Vögel pro Person schießen dürfen. In der Summe wurden damit über 7,5 Millionen Turteltauben zum Abschuss freigegeben – weit mehr, als in Europa noch brüten.

Nach einer europaweiten Pressekampagne des Komitees gegen den Vogelmord, die unter anderem zu einem viel beachteten Artikel im britischen Independent geführt hat, und nach erheblichem Druck aus Rom haben drei Regionen - Emilia-Romagna, Toskana und Latien - die Pläne zurückgezogen. In Venetien hat das Komitee gegen den Vogelmord zusammen mit seinem Partnerverband LAC vor dem Verwaltungsgericht geklagt und gewonnen, die Turteltaubenjagd ist hier erst einmal vom Tisch. Mit dem gleichen Ergebnis sind unsere Freunde vom WWF und der LIPU in den Abruzzen, in Kalabrien, Marken und auf Sizilien und Sardinien vor Gericht gezogen. 

Die Turteltaubenjagd wird 2021 in Italien nach aktuellem Stand nur noch in Apulien erlaubt sein. Hier werden die 25.000 Jäger maximal 10 Vögel pro Person schießen dürfen.