Komitee gegen den Vogelmord e.V. Committee Against Bird Slaughter (CABS)

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Stieglitze für 100 Euro - Illegaler Vogelhandel in Deutschland

Bei einem Vogelfänger in Oberhausen (NRW) sichergestellte Stieglitze
Bei einem Vogelfänger in Oberhausen (NRW) sichergestellte Stieglitze

Stieglitze und alle andere heimische Singvogelarten sind in Deutschland gesetzlich geschützt und dürfen nicht gefangen oder als Wildvögel verkauft werden. Eine Ausnahme stellen in Gefangenschaft geschlüpfte Tiere dar, die von Züchtern legal verkauft werden dürfen. Bei Vogelbörsen und Tierhändlern, insbesondere aber auf den Seiten verschiedener Verkaufsplattformen im Internet (z.B. Ebay-Kleinanzeigen.de, Quoka.de, Tierflohmarkt.de, deine-tierwelt.de, dhd24.de), werden immer wieder lebende, einheimische Vögel als angebliche Nachzuchten zum Verkauf angeboten. Wie Recherchen des Komitees und daran anschließende Strafverfahren der Behörden gezeigt haben, sind dort allerdings neben seriösen Züchtern auch zahlreiche Betrüger aktiv, die illegale Wildfänge zu Geld machen wollen. Besonders häufig geht es in solchen Angeboten um einheimische Finken wie zum Beispiel Stieglitze, Zeisige oder Dompfaffen.

Um zwischen seriösen und illegalen Angeboten zu unterscheiden, ist es hilfreich, sich den Text der Anzeige und die eingestellten Fotos genau anzuschauen. Als erstes gilt muss sichergestellt sein, dass die angebotenen Vögel mit einem speziellen Ring markiert sind. Für gezüchtete Individuen besteht in Deutschland eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, das heißt, die Tiere müssen kurz nach dem Schlupf mit geschlossenen, sogenannten „Artenschutzringen“ gekennzeichnet werden. Der Durchmesser dieser Ringe ist für jede Art genau festgelegt. Sie können ausgewachsenen Tieren deshalb nicht nachträglich umgelegt werden und dienen somit als Nachweis der Zucht. Erhältlich sind sie nur bei bestimmten Fachverbänden, wo jeder Besteller registriert wird.

Illegaler Vogelhandel - was tun?

Wer im Internet auf solche verdächtigen Anzeigen stößt, sollte diese der zuständigen Naturschutzbehörde melden. Da sich über den Wohnort des Anbieters entscheidet, welche Kreisbehörde bzw. Behörde einer kreisfreien Stadt zuständig ist, muss dafür die genaue Adresse des Anbieters bzw. der Haltung vorliegen. Aufgrund der Daten kann die Behörde dann eine Kontrolle veranlassen oder überprüfen, ob unter der angegebenen Adresse überhaupt eine Haltung bzw. Nachzuchten angemeldet wurden. Denn neben der Kennzeichnungspflicht besteht in Deutschland für Halter einheimischer Vogelarten auch eine Meldepflicht, die u.a. die regelmäßige Meldung des kompletten Vogelbestandes an die Behörde beinhaltet.

Wer nicht selber als Zeuge in Erscheinung treten will oder Zweifel hat, ob ein bestimmtes Angebot seriös ist, kann sich auch an die Experten des Komitees gegen den Vogelmord wenden. Bitte schicken Sie dafür eine Mail mit einem entsprechenden Link an komitee@komitee.de. Unsere Experten bemühen sich, allen Hinweisen nachzugehen. Bitte haben sie jedoch Verständnis dafür, dass wir zu bestimmten Zeiten nur eingeschränkt Kapazitäten haben.