Deutschland – 20. 07. 2017
Tierquälerei und illegaler Vogelfang: 4000 Euro Geldstrafe für Rentner aus Düren
Düren. Ein Rentner aus Düren ist vom Amtsgericht Aachen wegen Tierquälerei und illegalem Vogelfang zu einer Geldstrafe von 4000,- (100 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden. Das Veterinäramt des Kreises untersagte dem Mann außerdem, weiter Vögel auf seinem Grundstück zu halten. Das Verfahren gegen den Mann war ins Rollen gekommen, nachdem Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord im November 2016 mehrere verbotene Fanggeräte auf dem Grundstück des Mannes im Stadtteil Niederau entdeckt und die Behörden verständigt hatten. Bei einer Kontrolle durch die Polizei und das Veterinäramt des Kreises wurden mehr als 20 verschiedene Fanggeräte vorgefunden und sichergestellt, darunter Netze, Käfigfallen, Schlagfallen, Bügelfallen und mehrere große Fangkörbe für Greifvögel. Bei der Durchsuchung des Gartens wurden zudem 32 einheimische Singvögel in Käfigen entdeckt und beschlagnahmt, darunter 8 Girlitze, 8 Erlenzeisige, 9 Stieglitze, 6 Gimpel und ein Birkenzeisig. Weiterhin hielt der Rentner einen streng geschützten Sperber und einen Turmfalken unter tierquälerischen Bedingungen in völlig verdreckten Drahtkäfigen. Die Behauptung des Mann, einen Teil der bei ihm beschlagnahmten Vögel selbst gezüchtet zu haben, wurde von einem Gutachter eindeutig widerlegt. Das Urteil ist rechtskräftig und wird vom Komitee gegen den Vogelmord begrüßt. "Auch wenn der mögliche Strafrahmen bei weitem nicht ausgeschöpft wurde, hoffen wir, dass die Verurteilung andere Täter abschreckt", so Alexander Heyd, Geschäftsführer des Komitees. Laut Komitee werden jedes Jahr mehrere Dutzend Fälle von illegalem Singvogelfang in Deutschland bekannt. In den meisten Fällen gelingt es den Behörden nicht, die Täter zu ermitteln.
V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen: Komitee gegen den Vogelmord e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Axel Hirschfeld: Tel.: 0228/665521, Email: komitee@komitee.de)