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Jäger vor Gericht
 Italiens Richter retten Millionen ZugvögelDie italienische Regierung hat sich bereits in den 80er Jahren im Rahmen mehrerer internationaler Übereinkommen (Europäische Vogelschutzrichtlinie, Berner Konvention) zu einem deutlich besseren Zugvogelschutz verpflichtet. Tatsächlich verabschiedete das Parlament in Rom 1992 auch ein relativ fortschrittliches neues Jagdgesetz, das den Vogelfang verbietet und bis auf Ausnahme von Drosseln und Lerchen alle Singvögel unter vollständigen Schutz stellt.
Manche Regionen, vor allem solche, in denen die Jagd eine lange Tradition hat, setzen sich immer wieder mit Sonderverordnungen über die neuen Bestimmungen hinweg. Dagegen klagen italienische Naturschutzverbände mit finanzieller Unterstützung des Komitees gegen den Vogelmord vor Gericht. Hier drei besonders gravierende Beispiele:  Lombardei
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 | In Brescia geschossene Bergfinken |
Bis zu zehn Millionen eigentlich geschützte Stare, Türkentauben, Haus- und Italiensperlinge, Buch- und Bergfinken versucht die Lombardei jedes Jahr erneut zum Abschuß freizugeben - bislang ohne dauerhaften Erfolg. Eine vom Komitee engagierte Mailänder Anwaltskanzlei bringt die entsprechenden Verordnungen regelmäßig nur wenige Tage nach Inkrafttreten im Eilverfahren vor Gericht zu Fall. Im Jahr 2005 hatten wir acht Klagen gegen die verschiedenen nach EU-Recht illegalen Sondergenehmigungen eingereicht, sechs davon haben wir gewonnen! Eine im September 2005 von der Lombardei veröffentlichte Verordnung zum Abschuß von 172.000 Baumpiepern - EU-weit geschützt - konnten wir vor Gericht stoppen, bevor der erste Schuß fallen konnte.
Auch der jährlich aufs neue gestartete Versuch, die Netzfanganlagen ("Roccoli") zum Fang von lebenden Lockvögeln für die Tarnhüttenjagd zu gestattet, scheitert jedes mal kläglich an unserem Einspruch. Im Jahr 2006 gelang es uns zum Beispiel, die Fanganlagen in der Provinz Mailand schließen zu lassen, weil die Zahl der zum Fang frei gegebenen Vögel über dem tatsächlichen Bedarf an Lockvögel lag - das Gericht verringerte aber nicht etwa die Zahl, sondern verhängte einen sofortigen Fangstopp!
Am 22.10.2006 hatte die Lombardei erneut Stare und Finken zum Abschuss freigegeben, obwohl der Europäische Gerichtshof erst im Sommer 2006 festgestellt hat, das die jährlich aufs neue gestattete Massenabschüsse geschützter Vogelarten nicht rechtens sei. Bis zum 30. November 2006 darf jeder der 91.000 Jäger der Lombardei 7 Bergfinken, 21 Buchfinken und 50 Staren schiessen. Insgesamt sind also 455.000 Bergfinken, 1.911.000 Buchfinken und 4.550.000 Stare zum Abschuss freigegeben - zusammen mehr als 7 Millionen Vögel!
Unsere Anwaltskanzlei hat umgehend Widerspruch beim Verwaltungsgericht in Mailand eingelegt. Dieses hat in einem Vorab-Beschluß entschieden, die Zahl der freigegebenen Exemplare zu halbieren - jeder Jäger durfte "nur" noch 25 Stare, 7 Buch- und 3 Bergfinken schießen. In der Hauptverhandlung am 07.11.2006 folgten die Richter unserer Argumentation und verboten die Jagd auf Stare und Finken ab dem 08.11.2006. Im Urteilsspruch bestätigten sie, daß die "Tradition" der Finkenjagd in der Lombardei kein "vernünftiger Grund" im Sinne der Vogelschutzrichtlinie sei. Auch in 2007 und 2008 klagte das Komitee gegen die Jagfreigaben in der Lombardei - und gewann erneut!
 Friuli-Venezia Giulia (Friaul)Bis Anfang der 1990er Jahren waren in der nordostitalienischen Provinz Friaul (Friuli-Venezia Giulia) fast 4.000 Großfanganlagen im Einsatz, die weite Teile Oberitaliens mit Lockvögeln für die Jagd belieferten. Jeder einzelne der sog. "Roccoli" hatte fast die Fläche einens Fußballplatzes und war mit Hunderten Metern Fangnetzen, Leimruten und vielen Dutzend Lockvögeln ausgestattet.
Im Jahr 1992 annullierte das römische Verfassungsgericht alle entsprechenden Regionalgesetze, die den Vogelfang bis dato erlaubten. Trotzdem versucht die Regierung der autonomen Region seitdem beharrlich, aber ebenso erfolglos, den Vogelfang in limitierter Form wieder zuzulassen.
Bislang hatte noch keines der in der Landeshauptstadt Triest ausgearbeiteten neuen Vogelfanggesetze vor Gericht Bestand.  SardinienIn ganz Italien endet die Jagd auf Zugvögel am 31. Januar, so wie es die Europäische Vogelschutzrichtlinie vorschreibt. Sardiniens oberste Jagdbehörde meinte trotzdem, die Jagdzeit eigenmächtig bis Ende Februar verlängern zu können. Das sah das Verwaltungsgericht in der Inselhauptstadt Cagliari anders und verwarf die illegale Verordnung.
Das Komitee gegen den Vogelmord wendet jährlich bis zu 12.000 EUR auf, um italienische Regionalregierungen vor Gericht zu zwingen, europäisches Naturschutzrecht einzuhalten. Millionen Vögel konnten so schon vor dem sicheren Fang oder Abschuß bewahrt werden. Außer den hier beispielhaft aufgeführten Regionen verstoßen aber noch viel mehr Regionalregierungen, wenn auch weniger schwerwiegend, mit ihrer Gesetzgebung gegen internationales Naturschutzrecht. Sie alle zu verklagen, fehlen bislang die finanziellen Mittel.  Die Gerichtverfahren werden mit in Deutschland gesammelten Spendengeldern finanziert. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, freuen wir uns sehr über eine Spende für unsere internationale Natur- und Tierschutzarbeit.
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