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Schrot- und Bleiproblematik in Deutschland


4. Verwendung von Schrot im allgemeinen bei der Jagd auf "Niederwild"

Da fast 95 % aller Schrotschüsse nicht zur Tötung der anvisierten Tiere führt (siehe 3.), werden zahlreiche Tiere nur "angeschrotet". Sie werden von einzelnen Bleischrotprojektilen also lediglich verletzt.
Untersuchungen in Schweden an überwinternden Saatgänsen haben ergeben, daß 62 % der Altvögel und 28 % der diesjährigen Jungvögel (im Alter von nur 6 Monaten) Schrotprojektile im Körper aufwiesen (Jönsson et al. 1985). Diese Zahlen lassen sich ohne Probleme auch auf an-dere Langstreckenzieher unter den jagdbaren Vögeln, wie z.B. Enten und Tauben, anwenden. Im Durchschnitt ist also jede 2. Gans, Ente und Taube mindestens einmal unter Beschuß geraten.
Ein ganz erheblicher Teil der jagdbaren Zugvögel Europas haben also durch die Jagd bedingte Verletzungen. Sie sind dadurch in der Regel beim Fliegen und der Brutpflege behindert und haben dementsprechend eine geringere Lebenserwartung und weniger Fortpflanzungserfolg.

Die Vogelschutzrichtlinie verbietet die Verwendung nicht selektiver Jagdmethoden und Mittel, mit denen Tiere wahllos getötet werden können. Die Verwendung von Schrot bei der Jagd ist zweifellos dazu geeignet, Tiere wahllos zu töten und zu verletzen. An dieser Stelle verstößt das deutsche Jagdrecht gegen europäische Naturschutzrichtlinien.

 

 
 
 
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