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Europäischer Gerichtshof stoppt Frühlingsjagd

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit seiner Entscheidung vom 24. April 2008 der Frühlingsjagd auf Malta einen vorläufigen Riegel vorgeschoben. Die Regierung in Valetta kann nun nicht - wie geplant - die Jagd auf die in diesen Tagen aus ihren Winterquartieren zurückkehrenden Turteltauben und Wachteln genehmigen.

Hintergrund ist ein laufendes Verfahren gegen den Inselstaat, das die EU-Kommission wegen fortwährender Verstöße Maltas gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie im Januar 2008 beim Gerichtshof angestrengt hat. Darin geht es hauptsächlich um die seit dem EU-Beitritt jährlich im April und Mai eröffnete Frühlingsjagd, die nach EU-Recht strikt untersagt ist, wie auch um den zur gleichen Zeit immer wieder erlaubten Fang von durchziehenden Wachteln und Turteltauben mit Schlagnetzen. Trotz des schwebenden Verfahrens wollte die Maltesische Regierung auch in diesem Jahr dreist die Jagd im Frühling erlauben - doch daraus wird nun nichts. Der EU-Gerichtshof hat alle von Malta vorgelegten Argumente für eine Genehmigung der Jagdzeit in April und Mai eingehend geprüft und entschieden, daß keiner der vorgelegten Gründe ausreicht, um dies während eines laufenden Verfahrens zuzulassen.

Wie die maltesischen Jäger auf diese Entscheidung reagieren werden, ist noch unklar. Daß sie ihre Waffen nun im Schrank lassen, ist aber leider zu bezweifeln - innerhalb der vergangenen 10 Tage haben Vogelschützer auf der Insel mehr als 2.500 Schüsse gezählt! Es ist nun an der Regierung, der wilden Schießerei ein Ende zu bereiten. Das Komitee gegen den Vogelmord wird während des Vogelschutzcamps vom 26.04. bis 05.05.2008 sehr genau beobachten, was sich auf der Insel tut und jeden Verstoß gegen das Jagd- und Naturschutzrecht dokumentieren und zur Anzeige bringen.