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Illegale Tiefkühlware

Kampagne gegen den Handel mit Tiefkühl-Sperlingen in Italien

En bloc tiefgefroren: Sperlinge aus TunesienEn bloc tiefgefroren: Sperlinge aus TunesienIm Herbst 2008 wurden Komiteemitglieder am Iseosee auf eine Metzgerei aufmerksam, die in ihrem Schaufenster mit einem großen Plakat Singvögel anbot. Ein italienischer Mitarbeiter spielte den Interessenten und kaufte 15 tiefgefrorene Vögel zur Beweissicherung und informierte die Polizei. Die Beamten durchsuchten das Geschäft am Tag darauf. Der Metzger gab an, die Vögel aus Tunesien zu importieren und behauptete, dies sei legal. Nach stundenlangen Diskussionen mit dem Mann strichen die Polizisten die Segel. Angeblich sei die rechtliche Situation so unklar, dass ein Einschreiten nicht möglich gewesen wäre.

Das Komitee gegen den Vogelmord wollte sich damit nicht zufrieden geben und startete eine umfangreiche Recherche. Tierärzte stellten fest, dass die Vögel nicht geschossen wurden. Sie mussten also mit Netzen oder Fallen gefangen worden sein, was auch in Tunesien verboten ist. Ein Rechtsgutachten belegte, dass die Tiere selbst dann nicht verkauft werden dürfen, wenn sie aus Tunesien stammten – ganz abgesehen vom Importverbot wegen der Vogelgrippe. Und das Institut für Vogelforschung in Wilhelmshaven bestätigte, dass es sich bei den Tieren um Weidensperlinge handele und damit um eine geschützte europäische Art.

Dreister Metzger: Groß prangt das Schild "Uccellini" im Schaufenster - übersetzt "Vögelchen"Dreister Metzger: Groß prangt das Schild "Uccellini" im Schaufenster - übersetzt "Vögelchen"Komiteemitarbeiter haben der Polizei die Ergebnisse präsentiert – und ein Jahr nach dem Fund der Sperlinge wurden im November 2009 in Brescia und Bergamo erstmals Metzgereien durchsucht und die ersten Tiefkühl-Sperlinge beschlagnahmt.

Heute wissen wir, dass der Handel mit den gefrorenen Sperlingen viel umfangreicher ist, als wir geahnt hatten. Weil der Verkauf der in Italien geschossenen und gefangenen Vögel nicht erlaubt ist, decken die Metzgereien den Bedarf über Importware aus Nordafrika. Dabei nutzen sie eine Gesetzeslücke, die trotz des Vogel-Importverbots im Rahmen der Vogelgrippe-Verordnung den Import von Geflügel aus Tunesien nicht ausdrücklich verbietet. Die Zahl der über die Ladentheken ihre Besitzer wechselnden Spatzen geht vermutlich in die Hunderttausende! Das Komitee gegen den Vogelmord wird sich in den nächsten Jahren intensiv mit den Problem beschäftigen und versuchen, dem Geschäft mit den geschützten Spatzen endgültig einen Riegel vorzuschieben. Ein Anfang ist gemacht!