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Illegale Greifvogelverfolgung
Erkennen, Bekämpfen, Verhindern
Vogelschützer stellen Leitfaden mit Tipps für Bürger und Behörden vor
Der neue Leitfaden bietet auf 32 Seiten umfangreiche Hintergrundinformationen zum Erkennen, Bekämpfen und Verhindern von GreifvogelverfolgungDüsseldorf: Immer wieder werden in NRW Greifvögel geschossen, gefangen, vergiftet, ausgehorstet, Bruten gestört oder gar Brutplätze beseitigt, obwohl Greifvögel gesetzlich geschützt sind und ihre Verfolgung eigentlich längst der Vergangenheit angehören sollte. Und nicht in jedem Fall werden solche Vorfälle zur Anzeige gebracht. Um beteiligten Bürgern, Ermittlungsbeamten und Behörden eine Hilfe an die Hand zu geben, was im Falle illegaler Greifvogelverfolgung oder eines solchen Verdachtsfalles zu tun ist, haben das Komitee gegen den Vogelmord, die Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO), der Naturschutzbund NABU NRW jetzt mit Unterstützung des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam einen Leitfaden mit ausführlichen Tipps und Hintergrundinformationen veröffentlicht.
„Viele Greifvogelarten sind in ihrem Bestand bedroht, unter anderem weil sie illegal gejagt werden“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. „Nordrhein-Westfalen toleriert die Greifvogeljagd nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft brauchen noch mehr Hinweise aus der Bevölkerung.“
„Greifvogelverfolgung ist eine Straftat und muss konsequent verfolgt werden", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Zwar habe man dank des Engagements des Umweltministeriums, der Stabstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität, die alle ihr bekannten Fälle illegaler Greifvogelverfolgung im Auge behielte, und des engagierten Einsatzes ehrenamtlicher Vogelschützer erste Erfolge erzielen können, aber die Zahl der verfolgten Delikte sei nur die Spitze eines Eisberges. „Je besser die Bevölkerung informiert ist und je mehr Verdachtsfälle zur Anzeige gebracht werden, umso deutlicher wird, welche Dimension die illegale Greifvogelverfolgung in NRW tatsächlich hat.“
So wurden seit Beginn eines landesweiten Monitorings im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen bisher mehr als 230 Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung registriert. „Als Täter treten dabei immer wieder Taubenzüchter, Geflügelhalter und Jagdscheininhaber in Erscheinung“, berichtete Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord. „Greifvögel werden von einem Teil dieser Interessengruppen immer noch als Hühnerdiebe und Niederwildschädlinge betrachtet und deshalb mit allen Mitteln verfolgt“, so der Biologe.
Und Klaus Nottmeyer, Vorsitzender der NWO, ergänzte: „Die ökologische Bedeutung der heimischen Greifvögel als Spitzen verschiedener Nahrungsketten, als ´Gesundheitspolizisten´ und Aasfresser ist unbestritten und ein wesentlicher Grund für ihren Schutz - aber auch leider Anlass für jahrhundertelange gnadenlose Verfolgung und Dezimierung“. Die heutige Form der Nachstellung im Verborgenen mache den vielen ehrenamtlichen Ornithologen dabei besonders zu schaffen: So konnte im Fall einer tot aufgefundenen kompletten Rotmilan-Familie mit zwei Jungtieren diesen Sommer im Kreis Lippe nur durch schnelles Handeln als Ursache Vergiftung nachgewiesen werden. „Das dies heute noch geschieht, ist ein Skandal“, so Nottmeyer weiter. „Weil 60% des Rotmilan-Weltbestandes in Deutschland brüten, haben wir für diese Art eine besondere Verantwortung!“
Für Rückfragen:
Axel Hirschfeld, Komitee gegen den Vogelmord, Tel.: 0228 66 55 21
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171-38 67 379
Klaus Nottmeyer, Vorsitzender NWO, mobil: 0171-315 2344
Broschüre zum Download
Unseren 32seitigen Leitfaden "Illegale Greifvogelverfolgung - Erkennen, Bekämpfen, Verhindern" können Sie in der Geschäftsstelle des Komitees gegen den Vogelmord bestellen (Adresse siehe unten). Die gedruckte Version wird an Natur- und Tierschutzverbände, Behörden und Tierärzte in geringer Stückzahl kostenlos abgegeben.
Sie können die Broschüre aber auch hier als pdf herunterladen:
Leitfaden Greifvogelverfolgung
Ein pdf mit besserer Auflösung (2,6 MB) können wir Ihnen gerne per Mail übersenden (Anfragen bitte unter info(at)komitee.de)
Was ist zu tun? 13 Tipps für Greifvogelfreunde:
In NRW geschossene KornweiheDie Feststellung von Greifvogelverfolgung in der freien Landschaft führt alleine leider nur selten zur Ermittlung des Täters. Um zu gewährleisten, dass alle rechtlichen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden können, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden:
- Die Auffindesituation sollte nach Möglichkeit nicht verändert werden.
- Auch wenn die Beweislage eindeutig ist oder nur ein Verdacht besteht sollte auf jeden Fall alles umfassend fotografisch oder mit einer Videokamera dokumentiert werden. Fallen, Köder oder Tiere sollten dabei möglichst nicht berührt werden.
- Danach sollte zunächst so schnell wie möglich die zuständige Polizeidienststelle informiert und um Entsendung eines Streifenwagens gebeten werden (Notrufnummer 110). Die Naturschutz- und Jagdbehörden der Kreisverwaltungen sind nicht für die Aufklärung von Straftaten zuständig, können die Ermittlungen aber unter Umständen unterstützen.
- Erklären Sie kurz und sachlich, was vorgefallen ist. Beschreiben Sie die genaue Lage des Tatortes und machen Sie möglichst einen Treffpunkt mit der Polizei in der Nähe aus.
- Falls Sie das Gefühl haben, dass die ermittelnden Beamten zum ersten Mal mit Greifvogelverfolgung zu tun haben, oder dass keine Bereitschaft besteht, zum Auffindeort zu kommen,weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Verfolgung von Greifvögeln und Eulen um eine Straftat handelt, die von Amts wegen verfolgt werden muss. Die Strafprozessordnung (§ 163) verpflichtet die Polizei zu unverzüglichen Maßnahmen.
- Gibt es möglicherweise weitere Zeugen, die im Zusammenhang mit der von Ihnen festgestellten Tat Angaben machen können? Falls ja, weisen Sie die Polizei darauf hin.
- Fangeinrichtungen, Köder sowie tote oder verletzte Tiere sind für den Nachweis der Straftat wichtige Beweismittel, die daher auf jeden Fall von den Behörden sicherzustellen sind und untersucht werden sollten.
- Verletzte Greifvögel sollten umgehend tierärztlich versorgt und artgerecht untergebracht werden. Eine Liste geeigneter Pflegestationen in NRW finden Sie in der Broschüre.
- Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten, der Dienststelle und die Tagebuchnummer.
- Bei allen Fällen sollte zusätzlich auch umgehend telefonisch die Stabsstelle Umweltkriminalität in Düsseldorf (Tel. 02 11-45 66-473 oder -407) eingeschaltet und – am besten unter Angabe des Aktenzeichens bzw. der Tagebuchnummer der Polizei – über den Vorgang informiert werden.
- Falls Sie nur einen vagen Verdacht haben und sich nicht sicher sind, ob eine Straftat vorliegt, stehen Ihnen die Experten des Komitees gegen den Vogelmord oder der Stabsstelle mit Rat und Tat zur Seite.
- Bei Verdacht auf Vergiftungen sollten verdächtige Köder oder tote Vögel möglichst schnell dem zuständigen Veterinäruntersuchungsamt überstellt werden. Bis dahin sollten sie kühl oder am besten tiefgefroren gelagert werden. Je früher Proben untersucht werden, desto größer ist die Chance, dass das von den Tätern verwendete Gift noch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Achtung! Bei Kontakt mit vergifteten Tieren und Ködern immer Handschuhe verwenden.
- Oft wird behauptet, tote Greifvögel dürften nur mit Erlaubnis des Jagdpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf Greifvogelverfolgung nicht der Fall. Die Sicherung der Tiere als mögliches Beweismittel in einem Strafverfahren ist ein höheres Rechtsgut als das jagdliche Aneignungsrecht.
Hier können Sie Ihre Beobachtung melden:
Stabsstelle Umweltkriminalität
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Stabsstelle Umweltkriminalität
Schwannstraße 3,40476 Düsseldorf
Tel. 02 11-45 66-473 oder -407, stabuk@mkulnv.nrw.de
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Arbeitsgruppe Greifvogelschutz
An der Ziegelei 8, 53127 Bonn
Tel. 02 28-66 55 21, axel.hirschfeld@komitee.de







