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Wassenberg: Bussard verhungert in illegaler Falle
Vogelschützer erstatten Strafanzeige
Pressemeldung 09.03.2011
In Kofferfalle verendeter MäusebussardWassenberg. Wieder ist im Kreis Heinsberg ein streng geschützter Greifvogel Opfer illegaler Verfolgung geworden. Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, ist in einem Waldstück nördlich von Wassenberg ein Mäusebussard in eine illegal betriebene Lebendfalle geraten und anschließend qualvoll verhungert. Mitarbeiter des Komitees haben das Gebiet westlich der Landstraße Nr.117 gestern Nachmittag nach einem Hinweis des NABU Heinsberg durchsucht und dabei eine so genannte "Kofferfalle" mit dem toten Bussard entdeckt. Dabei handelt es sich um eine Art Fallgitterkonstruktion, die mit den Resten von Tauben beködert war. In der Falle befanden sich mehrere Federn von Greifvögeln sowie Gewölle des Mäusebussards. "Die Gewölle belegen, dass der Vogel nach dem Zuschnappen der Falle noch gelebt hat und anschließend darin verhungert ist", so Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd.
Beamte der von den Vogelschützern benachrichtigten Polizeiwache Hückelhoven trafen gegen 17:20 Uhr an der Falle ein, sicherten Beweise und stellten den toten Bussard sicher. Die Falle war fest im Boden installiert und stand auf einer mit einem Schild als "Wildschutzgebiet" gekennzeichneten Lichtung. In unmittelbarer Nähe der weithin sichtbaren Fangeinrichtung standen zwei Hochsitze, ein Leckstein für Rehe und ein Maisacker für Wildschweine.
Polizei und Komitee-Mitarbeiter inspizieren die FalleKofferfallen dürfen laut Komitee gegen den Vogelmord von Jägern legal für den Fang von Mardern und Füchsen verwendet werden. Damit keine geschützten Greifvögel in die Fallen geraten, müssen die Fangeräte laut der "Fangjagdverordnung NRW" allerdings komplett verblendet (abgedeckt) werden. Um zu verhindern, dass die gefangenen Tiere nicht verhungern oder an Stress sterben, sind zudem sind tägliche Kontrollen vorgeschrieben.
Die Falle, in die der Mäusebussard geriet, ist laut Komitee allerdings seit Tagen nicht kontrolliert worden. "Es besteht zudem der Verdacht, dass die Falle bewusst unverblendet konstruiert wurde, um Greifvögel damit zu fangen", so Vogelschützer Heyd.
Das Komitee hat deshalb zusätzlich zu den Verstößen gegen die Fangjagdverordnung auch Anzeige wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wegen Tierquälerei erstattet.
Der Pächter des betroffenen Jagdrevieres war bis heute 13:45 Uhr nicht für eine Stellungnahme gegenüber dem Komitee erreichbar.







