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Komitee erwischt Vogelfänger im Münsterland

Polizei leitet Strafverfahren ein

Pressemeldung vom 10.12.2009

Warendorf. Ein Jäger aus dem Münsterland, der sich zwei mutmaßliche Wilderer schnappen wollte, steht nun selber unter dem Verdacht, streng geschützte Vogelarten mit einer Falle gefangen zu haben. Die beiden "Wilderer" entpuppten sich als Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord, die in dem Revier des Mannes gerade eine illegale Falle zum Fang von Greifvögeln und Krähen überprüfen wollten. Dabei handelte es sich um eine etwa zehn Kubikmeter große, sog. Krähenmassenfalle, die am Rande eines kleinen Waldstückes in der Nähe von Ennigerloh (Kreis Warendorf) aufgestellt worden war. Ein aufmerksamer Spaziergänger hatte das Gerät einige Wochen zuvor entdeckt und die Bonner Vogelschützer sowie den NABU darüber informiert.

"Als wir die Falle am Mittwoch vor Ort kontrollierten, rannte auf einmal eine Person über den Acker auf uns zu und verlangte unsere Personalien", berichtet Axel Hirschfeld vom Komitee. Wie sich herausstellte, handeltes es sich um den Jagdpächter, der die grün gekleideten Vogelschützer für Wilderer hielt und "festnehmen" wollte. Die beiden Komiteemitarbeiter klärten das Missverständnis auf und drehten den Spieß dann um. Vor der Falle zur Rede gestellt, gab der völlig überraschte Jäger vor laufender Kamera zu, die Falle selbst gebaut und mit Tierkadavern beködert zu haben.

Weil es sich beim Betreiben von Krähenmassenfallen um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz handelt, informierten die Vogelschützer die Polizei, die kurze Zeit später mit zwei Beamten vor Ort war und die Personalien des Jägers aufnahm. Auch gegenüber der Polizei wiederholte der Mann, dass er die Falle gebaut, aufgestellt und den Köder hinein gelegt hatte. Gegen den Jäger wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet.

Krähenmassenfallen sind im Prinzip große Käfige mit einer Öffnung im Dach, durch die Vögel zwar hinein, aber nicht wieder heraus können. Beködert mit Tierkadavern oder Fleischresten können damit vor allem Greifvögel und Krähen gefangen werden. Der Fang oder das Nachstellen von Greifvögeln ist ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, strafbar gemäß §66 in Verbindung mit §65 BNatSchG. In einem ähnlichen Fall hatten Mitarbeiter des Komitees im Frühjahr 2008 einen Jäger aus dem Kreis Borken an einer Krähenmassenfalle gefilmt und angezeigt. Der Mann wurde deshalb im März 2009 vom Amtsgericht Münster zu einer Geldstrafe von 2.800,- Euro verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen sowie Bildmaterial: Axel Hirschfeld (Pressesprecher), Komitee gegen den Vogelmord e.V., Bundesgeschäftsstelle, An der Ziegelei 8, D-53127 Bonn, Email: presse@komitee.de, Tel.: 0049 179 480 3805