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Pressemeldung 09.12.2010

Amtsgericht verurteilt Taubenzüchter zu Geldstrafe

Rentner hatte Falle zum Fang von Greifvögeln aufgestellt

Auf dem Taubenschlag hatte der nun verurteilte Mann aus Rheinberg einen Habichtfangkorb aufgestelltAuf dem Taubenschlag hatte der nun verurteilte Mann aus Rheinberg einen Habichtfangkorb aufgestelltKleve.Vor dem Amtsgericht in Kleve ist heute ein Taubenzüchter aus Rheinberg wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 2.000 € verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar 2010 eine Vogelfalle aufgestellt hat, um damit illegal Greifvögel zu fangen.

Der Rentner hatte den sog. Habichtfangkorb auf seinem Taubenschlag montiert und mit einer lebenden Ködertaube versehen. Auf den Wilderer aufmerksam geworden sind die Behörden durch einen Hinweis des Komitees gegen den Vogelmord. Mitarbeiter des Verbandes hatten die Falle am Neujahrstag entdeckt und die Polizei gerufen, die das Fangerät sicherstellte. Der Richter äußerte heute die Hoffnung, dass das Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere Täter haben wird.

Die illegale Verfolgung von Greifvögeln ist ein weit verbreitetes Problem in Nordrhein-Westfalen. In jedem Jahr werden Dutzende illegale Fallen, vergiftete oder geschossene Habichte, Bussarde und Milane gefunden. Schwerpunkte sind dabei der Niederrhein und das Münsterland. Die Täter sind fast immer Tauben- und Geflügelzüchter oder Niederwildjäger.

V.i.S.d.P.: Alexander Heyd, An der Ziegelei 8, 53127 Bonn Tel.: 0228/6655212 oder 0172/2191542


Polizisten beim Abtransport des Fanggerätes im Januar 2010Polizisten beim Abtransport des Fanggerätes im Januar 2010