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"Greifvogelprozess Aachen": Urteil gegen Jäger ist rechtskräftig

Oberlandesgericht lehnt Revisionsantrag des Angeklagten ab

Aachen: Der "Greifvogelprozess" gegen einen Jäger aus dem rheinischen Düren ist abgeschlossen - das Oberlandesgericht Köln hat am 11. März 2010 das Urteil des Landgerichtes Aachen vom September 2009 bestätigt.

Komiteemitarbeiter hatten sich im Januar 2007 an einem Habichtfangkorb in Vettweiß-Disternich (Kreis Düren/NRW) auf die Lauer gelegt und den Mann mit einem vergifteten Bussard und dem verbotenen Fanggerät beobachtet und gefilmt. In den Monaten darauf wurden mehr als 80 Greifvögel in seinem Revier gefunden - viele davon waren nachweislich vergiftet.

Die Richter des Aachener Amts- und Landgerichtes waren von der Schuld des Jagdpächters überzeugt - mit dem Beschluss vom 11. März 2010 ist das Urteil nun rechtskräftigt. Der Mann muss 2.400 Euro Strafe zahlen und wird seinen Jagdschein, den er bereits nicht mehr verlängert bekommen hatte, endgültig verlieren.

Auf unserer Internetseite gibt es umfangreiche Hintergrundinformationen zu dem Fall: