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Greifvogelprozess: Urteil gegen Jäger bestätigt
Komitee-Video als Beweis zugelassen
Pressemeldung vom 04.09.2009
Aachen. Weil er geschützten Greifvögeln nachgestellt und damit gegen das Tier- und Naturschutzgesetz verstoßen hat, ist am 03.09.09 ein Jäger in Aachen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt worden. Zusätzlich droht dem Mann, dessen Jagdschein für die Dauer des Verfahrens von der Kreisverwaltung eingezogen wurde, nun der endgültige Verlust seiner Jagderlaubnis und des von ihm gepachteten Revieres bei Disternich (Kreis Düren, NRW).
Wie zuvor das Aachener Amtsgreicht sah es auch das Landgericht im Berufungsverfahren als erwiesen an, dass der 66jährige Landwirt im Januar 2007 einen sog. Habichtfangkorb aufgestellt und einen Mäusebussard mit einem vergifteten Köder getötet hatte. In dem fast neunstündigen Verfahren waren zwei Vogelschützer, drei Polizeibeamte, ein Giftexperte und ein Tierarzt des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes aus Krefeld als Zeugen bzw. Sachverständige geladen. Zwei Mitarbeiter des Bonner Komitees gegen den Vogelmord, die den Mann an der Falle und beim Einsammeln des toten Greifvogels beobachtet hatten, schilderten dem Vorsitzenden Richter Roland Klösgen ihre Beobachtungen. Im Gegensatz zum Verfahren vor dem Amtsgericht wurde gestern auch das von den Vogelschützern erstellte Video, das den Jäger beim Abtransport der Falle und eines vergifteten Bussardes zeigt, von der Kammer als Beweismittel zugelassen.
In den letzten Jahren sind im Jagdrevier des Angeklagten mehr als 80 vergiftete Mäusebussarde, Rotmilane, Habichte, Sperber und eine Wiesenweihe tot. aufgefunden worden. Ob der gestern verurteilte Jagdpächter auch diese Tiere getötet hat, konnte bislang nicht eindeutig nachgewiesen werden.
V.i.S.d.P.: Axel Hirschfeld, An der Ziegelei 8 98, 53127 Bonn, Tel: 0228 / 665521 oder 01794803805 oder Mail an presse@komitee.de







